Cannabis aus Apotheken mussten Patienten lange selbst bezahlen
Cannabis aus Apotheken mussten Patienten lange selbst bezahlen

Letzter Ausweg für Schmerzpatienten

Cannabis zu Therapiezwecken

Cannabis wurde bereits im Altertum als Arzneimittel eingesetzt, beispielsweise in China und Ägypten. In Deutschland war eine medizinische Behandlung mit der Droge lange verboten, obwohl sie schwerkranken Patienten nachweislich Schmerzlinderung verschaffen kann, wenn andere Behandlungsmethoden nicht mehr helfen. Im März 2017 wurde die Gesetzeslage geändert: Seither können Ärzte in Deutschland Cannabis-Arzneimittel zu Therapiezwecken verschreiben, sofern alle anderen Behandlungswege erschöpft sind. Das Ziel ist die Verbesserung der Palliativversorgung. Auf Rezept ist Cannabis für diese Zwecke in der Apotheke erhältlich. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Zunächst verlief die Verschreibung des „grünen Heilmittels“ nicht ganz reibungslos. Doch seitdem medizinisches Cannabis 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen wurde, unterliegt es weniger bürokratischen Auflagen.

Für viele die einzige Hilfe

Nach Meinung zahlreicher Mediziner sorgt der Konsum von Cannabis bei chronischen Schmerzen für Linderung und Krampflösung. Multiple-Sklerose-Patienten können damit gegen ihre Spastik behandelt werden. Chronische Schmerzen, etwa ausgelöst durch Tumore, lassen sich in manchen Fällen verringern. Die Tics von Tourette-Patienten wie plötzliche, schnelle Bewegungen oder Lautäußerungen können gelindert werden. Bereits vor Inkrafttreten der Regelung durften etwa 1.000 Schmerzpatienten legal Cannabis konsumieren. Grund war eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Kosten mussten allerdings von den Patienten selbst getragen werden. Seit der Gesetzesänderung können auch Ärzte Cannabis verschreiben, ganz ohne Sondergenehmigung. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Aussicht auf eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Dosis und die Art der Anwendung können die Ärzte selbst bestimmen. Vor der Erstverordnung ist jedoch die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse erforderlich. Nur dann werden die Kosten übernommen. Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz. Das bedeutet: Seit dem 1. April 2024 können Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf dem „normalen“ Rezept (rotes oder grünes Rezept) verordnen. Ein Betäubungsmittelrezept (gelbes Rezept) ist hierfür nicht mehr nötig. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt nur die Zuzahlung an, die pro Arzneimittel höchstens zehn Euro beträgt.

Hürden wurden gelockert

Seitdem für Arztpraxen und Apotheken die speziellen Archivierungspflichten entfallen, die für BTM-Rezepte gelten, wird medizinisches Cannabis inzwischen öfter von Ärzten verschrieben. Einige Mediziner verordnen Cannabis dennoch weiterhin zurückhaltend. Während die Hürden zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse weiterhin sehr hoch sind, wurde die Verordnung für Selbstzahler hingegen deutlich erleichtert: Auf Privatrezept kann medizinisches Cannabis von fast jedem Arzt verordnet werden – auch per Videosprechstunde auf telemedizinischen Plattformen.

Vielen Schmerzpatienten wird durch einen staatlich kontrollierten Cannabisanbau geholfen

Vielen Schmerzpatienten wird durch einen staatlich kontrollierten Cannabisanbau geholfen

Photographee.eu, fotolia

Einrichtung der Cannabisagentur

Medizinische Cannabisblüten waren lange Zeit nur als Importware aus ausgewählten Betrieben erhältlich. Vorwiegend stammten sie aus den Niederlanden und Kanada. Doch die verfügbaren Mengen der ausländischen Zulieferer konnten den Bedarf nicht decken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte deshalb 2017 eine Cannabisagentur ins Leben gerufen. Sie steuert und kontrolliert den Anbau von medizinischem Cannabis. Inzwischen produzieren drei in Deutschland ansässige Unternehmen über 10.000 kg Cannabis pro Jahr. Geht man von einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm aus, würde diese Menge für die Versorgung von rund 27.000 schwerkranken Patientinnen und Patienten im Jahr ausreichen.

Zum Thema Drogen stehen auf PolizeiDeinPartner.de umfangreiche präventive Informationen zur Verfügung. Zudem finden sich hier Hinweise und Hilfsangebote in Bezug auf eine Drogenabhängigkeit. Beratungsstellen wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bieten Cannabiskonsumenten, die ihren Konsum reduzieren oder vollständig aufgeben wollen, zudem eine kostenfreie Drogenberatung per E-Mail oder Chat an.

KF (Stand 07.05.2025)

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