Legal Highs können schwere körperliche Schäden verursachen
Legal Highs können schwere körperliche Schäden verursachen

Gefährlich und unberechenbar

„Legal Highs” – alles andere als legal

Sogenannte „Legal Highs“ werden als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen deklariert und im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Sie tragen exotische Namen wie „Bonzai Summer Boost“ oder „Amazonas Vanilla“. Was so harmlos klingt, kann jedoch schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Meist ähneln sie in ihrer Wirkung bekannten Substanzen wie Cannabis, Ecstasy oder Amphetamin. Verkauft werden die Mischungen in bunten Tüten über Online-Shops oder Headshops – Geschäfte, die Zubehör für den Cannabiskonsum anbieten.

Verschärfte Gesetzeslage

Anders als der Begriff vermuten lässt, sind „Legal Highs“ nicht legal. Sie enthalten meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. In vielen Mischungen findet man etwa synthetische Cannabinoide, die an den gleichen Rezeptoren im Gehirn binden wie der Haschisch-Wirkstoff THC. Die Wirkstoffkonzentration der künstlich erzeugten Substanzen liegt häufig ein Vielfaches über der von natürlichen Hanfprodukten. Werden sie geraucht, geschluckt oder geschnieft, kann es zu lebensgefährlichen Vergiftungserscheinungen kommen. Zwar entwickeln kreative Chemiker laufend neue Wirkstoffe, die nicht ausdrücklich im Betäubungsmittelgesetz erwähnt sind. Jedoch ist im November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft getreten, das nicht mehr einzelne Substanzen, sondern ganze Stoffgruppen umfasst – vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone. Das macht es deutlich schwerer, die Vorschriften zu umgehen. Zudem können bei Bedarf noch weitere Stoffgruppen in die Liste der verbotenen Bestandteile aufgenommen werden.

Dramatische Wirkung

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Konsumenten von „Legal Highs“ mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen notfallmedizinisch behandelt werden müssen. Auch eine Todesfolge ist nicht ausgeschlossen. So wurde beispielsweise ein 25-Jähriger leblos in seiner Wohnung aufgefunden. Bei einer toxikologischen Analyse stellte man eine hohe Konzentration synthetischer Cannabinoide fest. Vermutet wird, dass der Mann an einem Atemstillstand starb, der durch einen Missbrauch von „Legal Highs“ hervorgerufen wurde. Marion Gradowski vom Bundeskriminalamt (BKA) erklärt dazu: „Die Wirkungen und Nebenwirkungen der sogenannten „Legal Highs“ können von den Konsumenten aufgrund der fehlenden Deklarierung überhaupt nicht eingeschätzt werden. Außerdem werden die Zusammensetzungen laufend geändert, sodass man auch bei wiederholtem Konsum von ein und demselben Produkt nie wissen kann, welchen Wirkstoff man sich gerade in welcher Dosierung zuführt.“ Eine weitere Gefahr sei außerdem die Verharmlosung der bunt verpackten Drogen. Auf den Webseiten würden die „Legal Highs“ als legale und professionell hergestellte Produkte dargestellt, die keine gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffe enthalten. Das wirke besonders auf Jugendliche anziehend, weiß die Expertin.

Die „Zombie-Droge“

Besonders drastisch scheinen die Folgen der Mischung „Cloud Nine“. Die Droge wird wie andere „Legal Highs“ als Badesalz getarnt. Für nur etwa zehn Euro in der 0,2-Gramm-Packung erhältlich, ist sie in den USA seit 2010 auch unter dem Namen „Ivory Wave“ bekannt und zudem schon in Australien und Großbritannien aufgetaucht. „Cloud Nine“ lässt die Körpertemperatur ansteigen, führt zu Halluzinationen und einer hohen Aggressivität. Es soll Vorfälle gegeben haben, in denen Menschen, die „Cloud Nine“ einnahmen, sogar kannibalische Attacken durchführten. So sorgte 2012 ein Fall für Schlagzeilen, bei dem die Polizei in Miami einen Mann erschießen musste, weil er das Gesicht eines Obdachlosen zerfleischte. Schuld daran soll der Konsum von „Cloud Nine“ gewesen sein. In den Medien wird die Mischung deshalb auch häufig als „Zombiedroge“ bezeichnet.

Finger weg von „Legal Highs“

Es existieren verschiedene Beratungsangebote für Konsumenten von „Legal Highs“ oder Personen, die sich über das Thema informieren wollen. Die Plattform Legal High Inhaltsstoffe stellt Konsumenten, Interessieren, Eltern und Fachkräften Fakten zur Zusammensetzung und zur Wirkung der „Highmacher“ zur Verfügung. Zudem wird darüber aufgeklärt, welche Substanzen bzw. Stoffgruppen verboten sind. Konsumenten finden hier ein anonymes Beratungstool. 

Auch die Präventionsplattform Drugcom des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet Hilfsangebote, darunter Hilfe per Email oder einen Beratungschat.

MW/KF (14.04.2025)

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