Seit dem 1. April 2024 gilt das neue Cannabisgesetz in Deutschland. Es ermöglicht Erwachsenen unter Auflagen, Cannabis zu besitzen, anzubauen und zu konsumieren. Befürworter des Gesetzes begrüßen die Entkriminalisierung von Konsumenten und verweisen auf den Rückgang von Drogendelikten in der Kriminalstatistik. Für den Straßenverkehr sieht die Bilanz weniger rosig aus. Es gibt zunehmend Berichte über Autofahrer, die unter Drogeneinfluss stehen. So zeigt die Statistik einen Anstieg der Verkehrsunfälle, die auf Cannabis-Konsum zurückzuführen sind. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer wie etwa Fahrrad- oder Rollerfahrer, die unter Drogeneinfluss sich und andere gefährden.
Anstieg in den Unfallstatistiken
Die Verkehrsunfallstatistiken zeigen einen besorgniserregenden Trend. In Brandenburg ist die Zahl der Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis beispielsweise deutlich gestiegen. Die Anzahl der Unfälle, bei denen Cannabis eine Rolle spielt, hat sich im Jahr 2024 um 25 Prozent von 96 Unfällen im Jahr davor auf 120 erhöht. Auch die Zahl der Verletzten bei Unfällen unter Cannabis-Einfluss stieg von 52 auf 61 Personen. In Nordschwaben wurden ähnliche Entwicklungen festgestellt. Die Polizei registrierte dort bis September 2024 bereits 42 Unfälle mit 14 Verletzten, bei denen mindestens einer der Beteiligten unter Drogeneinfluss stand. Das seien mehr als in den Vorjahren über das gesamte Jahr gesehen, so die Beamten.
Grenzwerte und rechtliche Regeln
Mit der Freigabe von Cannabis wurden für den Straßenverkehr auch neue gesetzliche Grenzwerte in Bezug auf den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) festgelegt. Ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol müssen Fahrer darauf achten, dass ihr THC-Gehalt im Blut 3,5 Nanogramm pro Milliliter nicht überschreitet. Wer darüber liegt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerdem drohen Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Für Fahranfänger und unter 21-Jährigen gilt eine Null-Toleranz-Regelung. Sie soll sicherstellen, dass diese Gruppe unter keinen Umständen unter dem Einfluss von Drogen fährt. Die Messung der THC-Werte erfolgt in der Regel durch Blutuntersuchungen, jedoch steht die Polizei bei Cannabis vor besonderen Herausforderungen. Die stärksten sicherheitsrelevanten Effekte treten etwa 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum auf und klingen dann nach etwa drei Stunden wieder ab. Dazu kommt, dass bei Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, sich das THC im Körper anreichert und noch Tage oder Wochen nach dem Konsum im Blut nachweisbar ist. Für die Polizei erschwert das die Beurteilung, ob die Droge zum Zeitpunkt der Blutprobe tatsächlich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Für eine strafrechtliche Verurteilung nach dem Verkehrsstrafrecht reicht der Nachweis des Konsums alleine nicht aus; dazu muss vielmehr konkret nachgewiesen werden, dass eine Fahruntüchtigkeit gerade infolge des Konsums vorlag. Das können etwa bestimmte Ausfallerscheinungen, das Fahren von Schlangenlinien und ähnliche Einschränkungen sein.
Selbsteinschätzung der Verkehrsteilnehmer
Viele Verkehrsteilnehmer schätzen zudem die Wirkungsdauer von Cannabis und die dadurch bedingte Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit falsch ein.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) befragte im Rahmen einer Studie 2.500 Verkehrsteilnehmer, wie lange man nach dem Konsum von Cannabis warten sollte, bevor man wieder ein Verkehrsmittel führen kann. Rund ein Viertel der Cannabis-Konsumenten hielten danach eine Wartezeit von mindestens sechs Stunden für ausreichend. Experten empfehlen jedoch eine Auszeit von mindestens 24 Stunden. Der Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino, Mitglied des Vorstandes des DVR und Leiter Verkehrspolitik beim ADAC, warnt deshalb vor einer falschen Selbsteinschätzung der Verkehrstüchtigkeit: „Personen, die wenig Erfahrung mit Cannabis haben, können die Wirkung und den Rauschverlauf nur schwer einschätzen. Gewohnheitskonsumierende hingegen könnten den falschen Eindruck haben, dass der Konsum ihre Fahrtüchtigkeit weniger beeinträchtigt, weil sie den Rausch als weniger stark wahrnehmen. Unabhängig vom Gewöhnungsgrad schränkt der Wirkstoff THC die Wahrnehmung und die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit im Straßenverkehr ein.“ Eine Selbstüberschätzung kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Die Ergebnisse der Umfrage zeigt deutlich, dass Aufklärung und Sensibilisierung dringend notwendig sind, um das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen.
Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit
Cannabis beeinflusst das zentrale Nervensystem und kann verschiedene kognitive und motorische Fähigkeiten beeinträchtigen. Die häufigsten Auswirkungen:
- Beeinträchtigung der Reaktionszeit: Cannabis verlängert die Reaktionszeit. Fahrer reagieren dann langsamer auf unerwartete Situationen im Straßenverkehr.
- Verminderte Aufmerksamkeit: Die Fähigkeit zur Konzentration und Aufmerksamkeit ist verringert. Das führt zu einer erhöhten Gefahr von Ablenkungen während der Fahrt.
- Gestörte Wahrnehmung: Das räumliche und zeitliche Empfinden ist beeinträchtigt. Fahrer schätzen Entfernungen und Geschwindigkeiten falsch ein.
- Beeinträchtigung der Koordination: Die motorischen Fähigkeiten sind eingeschränkt. Das erschwert das Lenken eines Fahrzeugs.
Grenzwert ist nicht die Lösung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Freigabe von Cannabis und die Einführung eines neuen Grenzwertes sehr kritisch. Die Herangehensweise sei grundfalsch. Statt eines erhöhten THC-Grenzwertes hätte die Bundesregierung eine nachhaltige „Drogenfrei-am-Steuer“-Kampagne auflegen müssen, die natürlich Alkohol und Medikamente mit einbezieht. So warnte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz schon im August 2024: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Legalisierung von Cannabis zu einem erhöhten Konsum führt. Wie bei anderen berauschenden Mitteln müssen wir klar davon ausgehen, dass Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen bestehen. Damit steigt das Unfallrisiko.“ Die GdP rät dringend davon ab, zu versuchen, sich an den Grenzwert „heranzukiffen“. Selbst wenn der THC-Gehalt des Cannabis bekannt sei, so sei die Wirkung und der damit verbundene THC-Wert im Blutserum für die jeweilige Person kaum einschätzbar. Das Motto müsse lauten: Wer kifft, fährt nicht und wer fährt, kifft nicht. Außerdem fordert die GdP, den Tatbestand des Fahrens unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz zu verankern. Die dort gesammelten Daten seien eine wichtige Grundlage, um die Auswirkungen des Cannabiskonsum auf die Straßenverkehrssicherheit im Auge zu behalten und gegebenenfalls zeitnah gesetzlich umsteuern zu können.
(TE, 28.03.2025)

