Jede Polizistin und jeder Polizist führt im Dienst immer einen Dienstausweis mit sich. Darauf sind neben einem Foto unter anderem auch der Name und Dienstgrad zu sehen. Bislang sahen diese Dienstausweise überall etwas anders aus und viele waren nicht elektronisch lesbar. Nach einer mehrjährigen Planungsphase einigten sich nun die zehn Landespolizeien aus Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen auf ein einheitliches Design. Die neuen „Polizeidienstausweise“ werden derzeit schrittweise in den beteiligten Bundesländern eingeführt. Sie unterscheiden sich nur durch die jeweiligen Landeswappen und Polizeisterne auf der Vorderseite.
Schutz vor Betrug mit falschen Ausweisen
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl benennt den wichtigsten Grund für die Einführung der Ausweise: „Die Menschen im Land müssen sich sicher sein können, dass derjenige, der sich als Polizist zu erkennen gibt, auch tatsächlich ein Polizist ist. Dabei hilft der neue Polizeiausweis ganz entscheidend. Die Polizeiausweise kann jeder einfach und schnell über die leicht erkennbaren Sicherheitsmerkmale auf Echtheit überprüfen. Das ist wichtig, denn immer wieder geben sich Betrüger als Polizeibeamte aus.“
Sein hessischer Amtskollege Roman Poseck geht noch etwas genauer auf diese Problematik ein: „Mit den neuen Dienstausweisen schaffen wir ein einheitliches, sicheres und zeitgemäßes Dokument für den Polizeidienst. Die hessischen Polizistinnen und Polizisten weisen sich damit aus und stärken so auch das Vertrauen in die Bevölkerung. Dieses wird leider immer wieder von Betrügern, die sich als falsche Polizeibeamte ausgeben, erschüttert. Besonders betroffen sind von diesem Kriminalitätsphänomen ältere Menschen. Diesen Umstand wollen wir auch mit dem neuen Polizeidienstausweis begegnen und für mehr Sicherheit sorgen.“ Die neuen Polizeidienstausweise werden nach und nach in den einzelnen Bundesländern an die Bediensteten ausgegeben, sodass in der Übergangsphase sowohl der alte als auch der neue Ausweis gültig sind.
Das sind eindeutige Sicherheitsmerkmale
Die neuen Polizeidienstausweise sind gleich durch mehrere Sicherheitsmerkmale fälschungssicherer als die alten: So ist auf der Vorderseite der Polizeistern als Hologramm aufgedruckt. Es gibt spürbare Erhebungen auf dem Ausweis und das Foto des Polizeibeamten ist als Kippbild gestaltet, das mittels winziger optischer Linsen oder Prismen einen dreidimensionalen Eindruck erzeugt. Auf der Rückseite wurde der 110-Schriftzug in „optisch variabler Tinte“ gestaltet. Bei diesem Verfahren nehmen die Ziffern je Blickwinkel einen anderen Farbton an. Um die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen zu ermöglichen, ist auf der Ausweisrückseite das Wort „Polizei“ in Brailleschrift abgebildet. Die Entwicklung lag federführend beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Andere Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen verfügen bereits über Scheckkarten-Dienstausweise mit ähnlichen Sicherheitsmerkmalen, sodass sie die Kosten für eine nochmalige Umrüstung gescheut haben.
Zusatzfunktionen in einzelnen Bundesländern
Die neuen Polizeidienstausweise können für den polizeiinternen Gebrauch auch mit weiteren Funktionen versehen werden. So werden die Ausweise in Schleswig-Holstein einen Funk-Chip enthalten, der verschiedene Zusatzfunktionen ermöglicht: „Der neue digitale und fälschungssichere Polizeidienstausweis kann eine Art Blaupause für den Rest der Landesverwaltung sein. Zum Beispiel kann der im neuen Polizeidienstausweis vorhandene Chip Zugangsberechtigungen für Gebäude und Berechtigungen für Zeiterfassungssysteme an polizeilichen Informationssystemen enthalten“, erläuterte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack im Landtag in Kiel.
Neue Dienstausweise auch bei der Bundespolizei
Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder Demonstrationen sind Einsatzkräfte der Bundespolizei vor Ort, um für einen sicheren Ablauf zu sorgen. Auch sie besitzen seit diesem Jahr einen elektronisch lesbaren Dienstausweis im Scheckkartenformat. Er sieht zwar etwas anders aus als der Dienstausweis der Landespolizeien, aber er enthält ganz ähnliche Sicherheitsmerkmale.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist unklar, in welchen Fällen sich Bundespolizisten ausweisen müssen: „Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen“, heißt es dazu von der Bundespolizei. Doch es gibt Einschränkungen: „Dies gilt jedoch nur, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt oder der Bundespolizist gefährdet wird. Die Nennung der Dienststelle und der Ausweisnummer sind jedoch immer verpflichtend.“
Die Polizei Hessen stellt einen Flyer mit den wichtigsten Merkmalen des neuen Polizeidienstausweises zum Download zur Verfügung.
Verhaltenstipps
Wer sich unsicher ist, wenn Uniformierte an der Haustür auftauchen, sollte sich den Dienstausweis zeigen lassen. Besitzt der Ausweis kein Scheckkartenformat, kann er nicht echt sein. Wenn man die Sicherheitsmerkmale nicht eindeutig erkennt, sollte man lieber die örtliche Polizei oder die 110 anrufen, um sicherzugehen, dass man echte Polizeibedienstete vor sich hat. Vorher sollte man diesen Personen keinen Zugang zum Haus oder zur Wohnung gewähren.
WL (29.08.2025)




