Das Jobcenter in Gera erlebte im Jahr 2025 eine regelrechte Gewaltwelle. Beschäftigte wurden wüst beschimpft – persönlich und per E-Mail. Anfang August 2025 stellte die Behörde acht Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen sechs Personen Hausverbote. Ende Oktober zerstörten Unbekannte dann die Briefkastenanlage des Jobcenters und beschädigten einige Dienstfahrzeuge. Auch die gläserne Eingangstür wurde zertrümmert. Die Vorkommnisse in Gera sind kein Einzelfall: In allen Jobcentern werden Beschäftigte beleidigt oder bedroht.
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Gewalt gehört zum Alltag
Wer arbeitslos wird oder dauerhaft Sozialleistungen bezieht, muss persönlich zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Der Entscheidungsspielraum der dort Beschäftigten ist eher gering. Die Erwartungen der Kundinnen und Kunden sind jedoch hoch. Daraus ergeben sich Spannungen, vor allem, wenn Sozialleistungen verweigert oder entzogen werden. Man muss lange warten, man fühlt sich unfreundlich oder ungerecht behandelt. Als Folge kommt es zu verbalen Beleidigungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen oder auch zu tätlichen Angriffen gegen die Mitarbeiter bis hin zu Einzelfällen von tödlicher Körperverletzung. Anke Schürmann-Rupp, Sprecherin des Jobcenters Gelsenkirchen, fasste die Situation kürzlich gegenüber dem „Focus“ so zusammen: „Der Druck, der auf Menschen lastet, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, kann zu Frustration und Verzweiflung führen. Oft sind es finanzielle Sorgen, fehlende Perspektiven und der Umgang mit bürokratischen Hürden, die in stressigen Situationen eskalieren.“ Für die Beschäftigten des Geraer Jobcenters gehören solche Dinge mittlerweile „fast schon zum Alltag“, wie Behörden-Chef Enrico Vogel dem „Focus“ erläuterte: „Vor zehn oder fünfzehn Jahren waren solche Auswüchse absolute Ausnahmen.“ Tätliche Angriffe kommen zwar seltener vor als etwa Beleidigungen. Aber auch Beschimpfungen oder Bedrohungen sind eine große Belastung für die Mitarbeiter. Wenn jemand sagt: „Ich weiß, wo du wohnst“ oder „Ich kriege dich“ und derjenige dann nach Feierabend vor dem Büro wartet, wird den Beschäftigten des Jobcenters zu Recht mulmig. Das sind keine Einzelfälle, sondern die Regel. Eine Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kam zu dem Ergebnis: In allen Jobcentern ist Gewalt ein Thema. Knapp 70 Prozent der Befragten fühlten sich an ihrem Arbeitsplatz gelegentlich oder oft unsicher oder bedroht. Die häufigsten Übergriffe waren Beleidigungen und Verweigerungshaltungen.
Auch bauliche Veränderungen helfen
Beschäftigte in Jobcentern werden zu Deeskalationsübungen oder Trainings in Gesprächsführung eingeladen. Dort lernen sie, wie sie durch ihr eigenes Verhalten brenzlige Situationen entschärfen und sich im Ernstfall auch selbst schützen können. Zum Schutz der Beschäftigten werden in den größeren Jobcentern auch Sicherheitskräfte im Eingangsbereich und auf den Fluren eingesetzt. Sie sollen dafür sorgen, dass es gar nicht erst zu Übergriffen kommt oder Angriffe schnell beendet werden können. Außerdem haben die Beschäftigten die Möglichkeit, über ihre Computertastatur einen Alarm auszulösen, um Kolleginnen oder Kollegen zu Hilfe zu holen. Es gibt auch einen Amok-Alarmknopf. Wenn er ausgelöst wird, gilt für alle: das Büro nicht verlassen und die Tür abschließen.
Auch bauliche Veränderungen tragen dazu bei, dass sich Beschäftigte in Jobcentern sicherer fühlen und im Fall eines körperlichen Angriffs leichter entkommen können. Dazu gehören der Ein- und Umbau von Kundentheken und Büros mit einem zweiten Fluchtweg, zum Beispiel über eine Tür direkt ins Nachbarbüro.
Das „Aachener Modell“
Nach einer Geiselnahme im örtlichen Jobcenter im Jahr 2007 hat die Stadt Aachen das sogenannte „Aachener Modell“ entwickelt. Es gilt inzwischen deutschlandweit als vorbildliche Strategie für den Umgang mit Gewaltvorfällen am Arbeitsplatz. In diesem Modell wird zwischen vier Stufen von Gewalt unterschieden. Es funktioniert wie eine erweiterte Ampel: Demnach gehören normale kontroverse Gesprächssituationen in den grünen Bereich. Hellgelb sind verbale Aggressionen wie duzen, anschreien und pöbeln, die Verweigerung der Mitarbeit und provozierende Gesten wie die Füße auf den Tisch zu legen. Auch Sachbeschädigungen wie das Umwerfen von Gegenständen und Möbeln, das Beschmieren von Oberflächen oder die Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen gehören in diese Kategorie. Dunkelgelb wird die Gefahren-Ampel beim Einsatz körperlicher Gewalt gegen Beschäftigte, sexueller Belästigung oder digitale Hasskriminalität. Die Ampel springt auf rot, wenn es um Bombendrohungen, Amokläufe oder Geiselnahmen geht.
„Verbalen Übergriffen müssen sie mit anderen Strategien begegnen als Übergriffe mit Waffen und Werkzeugen“, erklärte Kathrin Kessler, Leiterin des Fachbereichs Arbeitssicherheit der Stadt Aachen, dazu im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Darum wird aus den vier Gewaltstufen im „Aachener Modell“ ein differenziertes Alarmierungssystem abgeleitet. Bei verbalen Übergriffen kann der Betroffene Kolleginnen und Kollegen signalisieren: Kommt in mein Büro, unterstützt mich, ich brauche Hilfe. Wenn es zu körperlicher Gewalt kommt, wird direkt professionelle Hilfe durch den Sicherheitsdienst oder die Polizei alarmiert.
Auch die psychische Nachsorge ist wichtig: Über die Unfallkasse kann man zum Beispiel nach einem Messerangriff im Jobcenter den psychologischen Dienst aktivieren. In mehreren Gruppensitzungen wird das Erlebte dann unter professioneller Anleitung aufgearbeitet.
Vorfälle werden nicht konsequent angezeigt
Um die Gewaltverfälle in Jobcentern zu stoppen, müsste sich die Lage für alle Beteiligten generell verbessern. Einerseits würde eine Entbürokratisierung helfen: Es gibt sehr viele Vorschriften, die sowohl auf Seiten der Klienten als auch auf Seiten der Jobcenter-Mitarbeiter zu Unmut führten. Außerdem sind viele Beschäftigte in den Jobcentern überlastet und stehen unter großem Stress. Das trägt auch dazu bei, dass sich Aggressionen auf beiden Seiten schneller Bahn brechen.
Die Polizei kann Menschen, die Beschäftigte in den Jobcentern bedroht haben, gezielt zu Hause aufsuchen und ermahnen. Das nennt man „Gefährderansprache“. Eine weitere Möglichkeit wird noch zu wenig genutzt: Wenn alle Straftaten, die im Jobcenter begangen werden, konsequent angezeigt würden, könnte auch dies zur Beruhigung der Atmosphäre beitragen. Doch die Realität sieht oft anders aus. Trotz Dutzender zum Teil gravierender verbaler Angriffe auf Mitarbeiter wurden zum Beispiel beim Jobcenter in Gelsenkirchen im Jahr 2025 gerade mal zwei Strafanzeige gegen die Täter gestellt. Den Grund dafür weiß Anke Schürmann-Rupp, die Sprecherin des Jobcenters Gelsenkirchen: „Viele Mitarbeitende sehen von einer Strafanzeige ab, da sie Sorge haben, den Kunden vor Gericht erneut zu begegnen und dass ihre private Anschrift durch Akteneinsicht der gegnerischen Partei bekannt wird.“
Doch das ist nicht zwingend der Fall: Wenn man bereits früher einmal durch einen Jobcenter-Kunden bedroht wurde, muss man seine private Anschrift nicht preisgeben. Das gilt auch für den Fall, dass der Täter bereits Racheaktionen angekündigt hat, sollte das Opfer Strafanzeige erstatten. Aber es gehört Mut dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen und Beleidigungen konsequent anzuzeigen.
WL (23.12.2025)



