Auch Suchtprävention in Schulen gehört zu den Aufgaben der Polizei
Auch Suchtprävention in Schulen gehört zu den Aufgaben der Polizei

Jugendliche möglichst früh erreichen

Polizeiliche Suchtprävention in Schulen

Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Schulen und die Polizei leisten ihren Beitrag, um Schüler und Schülerinnen über Drogenkonsum und seine Folgen aufzuklären. Wir haben mit Ariane Dierich, Kriminalhauptkommissarin beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, über die Aufgaben der Polizei im Bereich Suchtprävention gesprochen. Seit 2019 ist Dierich im Sachgebiet Kriminalprävention und Opferschutz tätig. Dort ist sie verantwortlich für die Prävention von Betäubungsmittelkriminalität.

Frau Dierich, in welchem Rahmen ist die Polizei im Bereich der Suchtprävention tätig?

Die Kriminalprävention und der Opferschutz sind bei den Kreispolizeibehörden angesiedelt. Hier werden Polizeibeamte speziell für den kriminalpräventiven Bereich ausgebildet. Mit den eigentlichen Trägern der Suchtprävention arbeiten wir eng zusammen und geben unser kriminalistisches Fachwissen weiter, im direkten Austausch mit Lehrkräften oder im Rahmen von Multiplikatorenschulungen. In manchen Fällen gehen wir auch direkt in die Schulen zu den Schülern, um unser Fachwissen weiterzugeben. Doch das machen wir nicht allein, weil wir als Polizei gar nicht die pädagogische Fachkompetenz haben, die das erfordert. Und deswegen sollte das grundsätzlich im Zusammenspiel mit den Lehrern und möglichst auch in Kombination mit der Suchthilfe erfolgen.

Unsere Kernkompetenz liegt in der Wissensvermittlung bezogen auf strafbares Verhalten und Straftaten. Gemeint sind damit Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und auch dem Strafgesetzbuch. Unsere präventiven Maßnahmen zielen darauf ab, den strafrechtlich relevanten Konsum, Besitz und Erwerb illegaler Betäubungsmittel zu verhindern. Wir wollen auch das Angebot von Rauschmitteln sowie die Zahl der Straftaten reduzieren, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen.

Menschen von der Sucht abzuhalten, ist zunächst einmal keine originäre Aufgabe der Kriminalprävention. Aber natürlich unterstützen wir Projekte, Kampagnen und Aktionen, die sich mit Suchtprophylaxe und Suchthilfe beschäftigen, zum Beispiel die Suchtkooperation NRW oder die G!nko-Stiftung für Prävention e. V. als Dachverband.

Ab welchem Alter können Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisiert werden?

Suchtprävention sollte schon sehr früh ansetzen, lange bevor wir als Polizei überhaupt ins Spiel kommen. Zunächst einmal sind die Erziehungsverantwortlichen gefordert. Hier sollten die Grundlagen vermittelt werden. Die Suchthilfestellen arbeiten mit Präventionskonzepten, die bereits im Kitaalter anfangen. Wir als Polizei machen keine Suchtprävention beziehungsweise Prävention von Betäubungsmittelkriminalität bei Kindern, sondern fangen mit unserer Arbeit erst bei Jugendlichen an. Aber wie gesagt, wir als Polizei machen das niemals alleine, sondern sind immer in Projekte oder Kampagnen eingebunden.

Kriminalhauptkommissarin Ariane Dierich vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Kriminalhauptkommissarin Ariane Dierich vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

LKA NRW

Was empfehlen Sie, um die Kinder und Jugendliche für das Thema zu interessieren und zu sensibilisieren?

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert ein besonders hohes Maß an pädagogischer und auch psychologischer Kompetenz. Wir als Polizei haben grundsätzlich keine pädagogische Expertise. Durch eine gute Erziehung Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung verhindern, Werte vermitteln, soziale Mängellagen beseitigen sowie soziale Kompetenzen fördern: Das ist grundsätzlich wichtig, aber keine Aufgabe der Polizei. Die Polizei bringt nur ihr kriminalistisches Fachwissen ein. Sie unterstützt alle Projekte, Kampagnen und Programme, die nachweislich zielführend sind und nachhaltig sind. Die Wissensvermittlung muss immer in ein pädagogisches Konzept eingebettet sein und durch eine Lehrkraft begleitet werden, die beispielsweise während eines polizeilichen Vortrags die ganz Zeit anwesend ist. Es kommen immer wieder auch Fragen auf und man kann von den Polizeibeamten dann auch nicht erwarten, dass sie dann angemessen auf Ängste oder persönliche Probleme der Schüler eingehen können.

Optimalerweise wirken bei der Präventionsarbeit drei Akteure mit: einmal die Schule, dann die Suchtprävention und als dritter Akteur die Polizei.

Was sind die zentralen Inhalte, die Sie vermitteln möchten? Welchen Anspruch haben Sie an Ihre Arbeit?

Grundsätzlich wird über Taten aufgeklärt, die nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar sind. Da geht es dann natürlich um Konsum, Besitz, Erwerb; solche Dinge eben. Dann sprechen wir auch über die strafrechtlichen Konsequenzen, die erfolgen könnten. Wir klären auch über langfristige Folgen auf, was es bedeuten kann, wenn man etwa mit Drogendelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und in Zukunft einen Führerschein machen möchte. Wir klären auch die verschiedenen Drogen und ihre kurz- und langfristigen Wirkungen und Risiken auf. Ein weiteres Thema ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, indem noch mal andere, spezielle Betäubungsmittel mit aufgeführt sind, die ebenfalls verboten sind. All diese Themenbereiche werden mit angeschnitten.

Was sind Ihre Erfahrungen bei den Präventionsprojekten: Wie reagieren die Kinder und Jugendlichen?

Aus polizeilicher Sicht kann ich dazu so viel nicht sagen, weil ich in meiner Tätigkeit auch gar nicht direkt an die Schulen gehe beziehungsweise in Kontakt mit den Jugendlichen bin. Ich kann dazu nur sagen, dass es sich ja dabei grundsätzlich um Präventionsprojekte handelt, die häufig evaluiert und als wirksam bestätigt worden. Natürlich hat ein Polizeibeamter, der einen Vortrag zum Thema hält, immer auch eine gewisse Wirkung, ganz klar. Das hat schon allein damit etwas zu tun, dass da ein Amtsträger steht. Aber ob es tatsächlich die Wirkung erzielt, dass der Einzelne dann nachhaltig weniger konsumiert wird oder Suchtkarrieren verhindert werden, das kann ich so nicht sagen. Eigentlich müsste man hier die Kinder und Jugendlichen fragen, welchen Eindruck die Suchtprävention auf sie macht.

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Weitere Informationen zum Thema:

Auf PolizeiDeinPartner.de klären zahlreiche Texte in der Rubrik „Sucht“ mit Drogen-, Medikamenten- und Alkoholmissbrauch auf.

Auf der Seite www.polizeifuerdich.de können sich Kinder und Jugendliche über Drogen informieren.

Was könnte bei der Präventionsarbeit noch verbessert werden?

Grundsätzlich ist Suchtprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir als Polizei leisten in diesem Zusammenhang unseren Beitrag, doch wir können den tatsächlich vorliegenden Bedarf nicht stillen. Es kommen natürlich immer wieder Anfragen etwa von Schulen. Doch alleine können wir die Suchtprävention nicht stemmen, schon weil es eben verschiedene Akteure mit unterschiedlichen Kompetenzen braucht. Wir müssen einfach schauen, dass man die Kooperation und die Zusammenarbeit weiter stärkt und die so entstehenden Synergieeffekte viel besser nutzt. Die Politik ist natürlich auch gefordert, beispielsweise durch eine entsprechende Steuerpolitik oder Werbeverbote etwa für legale Drogen, die dann auch durchgesetzt werden. Die Politik ist natürlich auch gefordert, beispielsweise durch eine entsprechende Steuerpolitik oder weitere Werbeverbote für legale Drogen bzw. Suchtmittel, die dann auch konsequent durchgesetzt werden müssen. Vor allem im digitalen Raum, insbesondere im Bereich der Sozialen Medien, in dem Kinder und Jugendliche stark vertreten sind, sollten Werbeverbote auch gegen „versteckte“ Werbung eingeführt und durchgesetzt werden.

TE (20.08.2025)

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