Autofahren in der Zukunft

Selbstfahrende Autos – assistiert, automatisiert oder autonom?

BASt

Begriffe wie autonomes und automatisiertes Fahren, Autopilot, Stauassistent oder Automatisierungsgrad sind in aller Munde. Beschrieben werden damit aktuelle und zukünftige Eigenschaften von Autos beziehungsweise Systemen, die selbstständig Fahraufgaben übernehmen. Allerdings geraten immer wieder Begrifflichkeiten durcheinander, die Bedeutung wird unklar und die Kommunikation erschwert. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat daher ein vereinfachtes Modell für die zentralen Begriffe entwickelt.
 

Im Rahmen der Nutzerkommunikation wird nach assistiertem, automatisiertem und autonomem Modus unterschieden (Bild: BASt)
 

Das Modell der BASt unterscheidet ausschließlich nach assistiertem, automatisiertem und autonomem Modus. Im Fokus der Nutzerkommunikation stehen die Nutzer und deren fahrbezogenen Aufgaben.

Assistierter Modus

Nach Aktivierung des Systems unterstützt das System die Fahrer bei der Ausübung der Fahraufgabe. Ungeachtet des Umfangs der Unterstützung müssen die Fahrer permanent das System und das Umfeld überwachen und gegebenenfalls korrigierend eingreifen.

Automatisierter Modus

Während das System das Fahrzeug fährt, können die Fahrer sich fahrfremden Tätigkeiten zuwenden. Voraussetzung ist, dass die Fahrer soweit aufmerksam bleiben, dass sie nach Aufforderung des Systems die Fahraufgabe wieder übernehmen können. Für die Wiederaufnahme des Fahrens bietet das System den Fahrern hierbei ausreichend Zeit.

Autonomer Modus

Das System fährt das Fahrzeug. Menschen an Bord sind Passagiere und haben keine fahrbezogenen Aufgaben.

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Datum: 11.03.2021, Nr. 06/2021
Autor: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Level der BASt, VDA und SAE-Standard J3016

Häufig wird kontinuierlich wirkende Automatisierung auch nach Automatisierungsgrad oder -level unterschieden. Der hier gültige Standard ist die SAE J3016 der SAE-International, einer Standardisierungsorganisation. Sie hat Arbeiten der BASt weitergeführt. Hierbei werden die Fahrfunktionen in die Level 0 bis 5 eingeteilt. Die oben vorgeschlagenen einfachen Begrifflichkeiten beschreiben Fahrerrollen und bleiben konsistent und trennscharf – auch in Bezug auf frühere Bezeichnungen des VDA und der BASt.
 

Bis einschließlich Level 2 assistieren die Funktionen den Fahrern (Assistierter Modus). Im Level 3 (Automatisierter Modus) automatisieren die Funktionen die Fahraufgabe. Fahrzeuge, deren Systeme Level 3 erfüllen, können zeitweise selbstständig fahren, wobei die Fahrer nach Aufforderung und mit zeitlichem Vorlauf das Steuer wieder übernehmen. Damit gibt die Technik im Level 3 erstmals die Möglichkeit, fahrfremde Tätigkeiten während der Fahrt sicher auszuführen. Die Nutzung dieser technischen Möglichkeit ist mit dem im Jahre 2017 verabschiedeten Gesetz zum automatisierten Fahren in Deutschland auch rechtlich erlaubt. Ab Level 4 (Autonomer Modus) können Fahrzeuge selbstständig fahren, ohne dass die Fahrer übernehmen können müssen – die Funktionen sind also autonom bei der Ausführung der Fahraufgabe.
 

Die Automatisierungsgrade der SAE spielen vor allem im Rahmen der Entwicklung solcher Systeme noch eine Rolle und dienten in der Vergangenheit auch als Grundlage für die rechtliche Bewertung. Den Automatisierungsgraden waren weitere Bezeichnungen zugeordnet, wie teilautomatisiert oder hochautomatisiert. Um heute international ein konsistentes Verständnis zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, Automatisierungsgrade oder Level nur noch unter numerischer Bezeichnung der Stufe oder des Levels in Bezug zu nehmen. Dies lässt sich immer eindeutig zuordnen und bleibt mit dem hier vorgestellten vereinfachten Modell der Nutzerkommunikation eindeutig und ist kompatibel.

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