Die Nutzung von Blitzer-Warnapps während der Fahrt ist verboten
Die Nutzung von Blitzer-Warnapps während der Fahrt ist verboten

Es drohen 75 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister

Vorsicht im Umgang mit Blitzer-Warnapps

Deutschland verfügt über ein dichtes Netz aus Bundesstraßen und Autobahnen, Aufgrund von Baustellen oder wegen Lärmschutz gilt auf vielen Strecken ein Tempolimit. Viele Autofahrende kümmern sich jedoch nicht darum. Sie setzen auf den geringen Kontrolldruck durch die Verkehrspolizei. Nähern sie sich einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, werden sie durch Warnapps auf ihrem Smartphone gewarnt und bremsen dann kurzfristig ab. Doch es ist verboten, diese Warnapps während der Fahrt zu nutzen. Und das aus gutem Grund.

In diesem Text erfahren Sie:

Höchstgeschwindigkeiten sind transparent

Man weiß immer, wie schnell man fahren darf, denn die Frontscheibenkamera bei neueren Autos erfasst die Verkehrsschilder mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeigt sie auf dem Armaturenbrett an. Die im Fahrzeug verbauten Navigationssysteme liefern zudem Informationen zu Gefahrenstellen, Unfällen oder Baustellen. Man muss also eigentlich nur den Fahrerassistenzsystemen vertrauen, um regelgerecht unterwegs zu sein.

Doch einzelne Verkehrsteilnehmer wie Berufspendler oder Vielfahrer nutzen zusätzlich Blitzer-Apps wie Blitzer.de oder Radarwarner. Nähern sie sich stationären oder mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, warnt sie die Smartphone-App über ein akustisches und optisches Signal. Dann bremsen sie für wenige hundert Meter rigoros ab, bevor sie erneut beschleunigen. Durch dieses Verhalten gefährden sie nachfolgende Fahrzeuge, denn deren Fahrer müssen nun ebenfalls stark abbremsen, meist sogar unter das erlaubte Tempolimit.

Die Straßenverkehrsordnung ist hier eindeutig: Blitzer-Warnapps fördern ein regelwidriges Fahrverhalten und gefährden alle, die im Auto unterwegs sind. Deswegen ist jede aktive Nutzung solcher Warnapps während der Fahrt verboten. Die App darf zwar installiert sein, aber man muss sie deaktivieren, sobald man losfährt. Auch der Beifahrer oder die Beifahrerin dürfen die App während der Fahrt nicht aktiv auf ihrem Smartphone nutzen.

Polizei darf Smartphone checken

Wenn eine Verkehrspolizeistreife ein Fahrzeug dabei beobachtet, wie es vor einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage verdächtig stark abbremst und danach wieder über Gebühr beschleunigt, kann es das Fahrzeug zur Kontrolle auf den nächsten Parkplatz herauswinken. Die Verkehrspolizisten dürfen die Smartphones der Personen im Fahrzeug checken und die Einstellungen auf dem Navigationsgerät überprüfen. Ist eine Blitzer-Warnapp aktiv, müssen der Fahrer oder die Fahrerin ein Bußgeld von 75 Euro zahlen und im Fahreignungsregister in Flensburg wird ein Punkt eingetragen. Diese Strafe klingt erstmal nicht besonders abschreckend, doch bereits ab zwei Punkten erhält man ein einmonatiges Fahrverbot. Ab vier Punkten wird der Führerschein eingezogen und man muss zur MPU, bevor man sich wieder hinter das Steuer setzen darf. Ist das Fahrzeug ein Firmenwagen, meldet die Polizei den Verstoß auch dem Arbeitgeber des Rasers oder der Raserin.

Legale Alternativen zur Blitzer-App

Es gibt legale Alternativen, die nur wenig aufwändiger sind als die Blitzer-Warnapps. Bei vielen Lokalradios können Verkehrsteilnehmende melden, wo sie einen Blitzer gesehen haben. Diese Liste wird dann im Rahmen der Verkehrsfunk-Durchsagen übermittelt. Das ist legal. Man muss also nur den lokalen Verkehrsfunk hören und kann dann an den dort gemeldeten Stellen besonders aufmerksam fahren. Es spricht auch nichts dagegen, sich vor Fahrtantritt oder auf einem Rastplatz auf seinem Smartphone über Blitzer auf der aktuellen Fahrtstrecke vorab zu informieren.

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§ 23c der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Besser ans Tempolimit halten

Generell sollte man jedoch sein Fahrverhalten den geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen anpassen. Dabei ist es egal, ob man deren Sinnhaftigkeit einsieht oder nicht. Denn diese Regeln werden nicht für die aufmerksamen und reaktionsstarken Fahrzeugführer aufgestellt, sondern das Tempolimit wird so gewählt, dass auch unaufmerksame oder übermüdete Fahrzeugführer die Strecke möglichst unfallfrei bewältigen können. Auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen wegen Lärmschutz machen Sinn: Viele Anwohner leiden unter dem Lärm von Rasern, egal ob auf Autobahnen oder auf den Straßen in unseren Kommunen. Auch wenn es manchmal ganz schön viel Geduld erfordert: Es ist in jedem Fall besser, sich an das Tempolimit zu halten.

WL (28.11.2025)

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