Kinder und Jugendliche sind fasziniert vom Internet und insbesondere von den sozialen Medien. Doch die Möglichkeit, mit vielen Menschen auf der ganzen Welt in Kontakt zu treten, birgt auch Gefahren. Eine davon ist das Cybergrooming. Dabei erschleichen sich Erwachsene das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen.
Gesamtgesellschaftliche Herausforderung
Die Ermordung eines 14-jährigen Mädchen in Baden-Württemberg erschütterte im August 2022 die deutsche Öffentlichkeit. Wochenlang hatte das Mädchen Kontakt mit ihrem späteren Peiniger in den Sozialen Medien und den Chatboxen eines populären Online-Spiels gehabt. Schließlich verabredete sich die Jugendliche mit ihrem Chatpartner zu einem Treffen. Noch in der gleichen Nacht wurde das Mädchen ermordet. Als Täter konnte ein 29-jähriger Mann ermittelt werden, der bereits wegen anderer Sexualdelikte vorbestraft war. Wie sich herausstellte, hatte der Mann über das Internet auch Kontakt zu weiteren Minderjährigen. Das Vorgehen des Täters, sich über das Internet das Vertrauen des Opfers zu erschleichen, wird Cybergrooming genannt. Stefan Jarolimek, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, fordert mit Blick auf diesen Fall verstärkte Aufklärung über die Gefahren des Internets. Der Medienwissenschaftler sieht darin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte er: „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Maschen der Täter deutlich und bekannt werden – sowohl auf der staatlichen als auch auf der persönlichen Ebene“.
Erwachsene geben sich als Gleichaltrige aus
Cybergrooming ist in Deutschland seit 2004 verboten. Strafbar macht sich danach jeder, der Kinder und Jugendliche pornografischen Inhalten aussetzt oder sie dazu bringt, sexuelle Handlungen an sich oder anderen vorzunehmen. Das Internet mit seiner vermeintlichen Anonymität lockt pädosexuelle Täter, die sich hier vor Entdeckung sicher fühlen. In der Regel legen sie sich falsche Identitäten zu und geben sich als gleichaltrig aus, um sich das Vertrauen ihrer Opfer zu erschleichen. Für Kinder und Jugendliche ist es nicht ungewöhnlich, dass sie über das Internet mit eigentlich fremden Menschen kommunizieren und dabei auch private Dinge über sich preisgeben. So nutzen die Täter die Informationen auf den Profilen der Kinder und Jugendlichen, wie etwa Hobbys oder Vorlieben, um bei der Kontaktaufnahme schnell über vermeintliche Gemeinsamkeiten bei den Interessen Nähe zu ihren Opfern herzustellen. Ist der Kontakt einmal aufgenommen, bringen sie das Gespräch bald auf sexuelle Themen. Dabei bitten sie um Nacktfotos oder Videoclips, mit denen sie dann nicht selten ihre Opfer erpressen, etwa um weiteres Material zu erhalten oder gar um ein Treffen zu vereinbaren – wie im Fall des getöteten Mädchens. Aus Angst und Scham behalten die betroffenen Opfer meist ihre Erlebnisse für sich.
Eltern sollten über die Online-Erlebnisse mit ihren Kindern sprechen
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Mädchen sind häufiger betroffen
Weil das Thema so schambesetzt ist, lässt sich nur schwer bestimmen, wie groß das Problem Cybergrooming wirklich ist. Bei den verfügbaren Zahlen muss von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Im Jahr 2021 hat beispielsweise die Landesanstalt für Medien NRW die Studie „Kinder und Jugendliche als Opfer von Cybergrooming“ beauftragt. Im Jahr 2024 wurden dafür zum vierten Mal in Folge mehr als 2.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren befragt. 25 Prozent der Befragten gaben im vergangenen Jahr an, dass sie mindesten einmal von einer Art an Cybergrooming betroffen gewesen sind. 16 Prozent der Mädchen und Jungen berichteten, dass eine erwachsene Person sie online dazu aufgefordert hat, sich auch einmal im richtigen Leben zu verabreden. Im Zusammenhang mit Cybergrooming wurden sieben Prozent der Befragten schon einmal online von einem Erwachsenen bedroht. Bei fast allen Fragen gaben Mädchen etwas häufiger an, betroffen zu sein.
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Über Online-Erlebnisse sprechen
Kinder und Jugendliche sollten frühzeitig über die Gefahren durch das Cybergrooming durch Eltern und Pädagogen aufgeklärt und sensibilisiert werden. So empfiehlt die EU-Initiative klicksafe, dass Eltern mit ihren Kindern über deren Online-Erlebnisse sprechen sollten. Dabei sollten Regeln für die Online-Kommunikation festgelegt werden. So sollte etwa der Kontakt zu einem Chatpartner sofort abgebrochen werden, wenn das Gespräch auf Sexualität und sexuelle Erfahrungen gelenkt oder das Zuschicken von Bildern oder Videos verlangt wird. Kinder schrecken aus Scham oder aus Angst vor Bestrafung wie etwa einem Internetverbot vor Gesprächen mit ihren Eltern oder mit Pädagogen über Cybergrooming-Erlebnisse zurück. Erwachsene sollten ihnen vermitteln: Die Kinder und Jugendlichen trifft keine Schuld am Cybergrooming und sie müssen keine Bestrafung oder Verurteilung fürchten. Vielmehr sollten die Kinder darüber aufgeklärt werden, welche Melde- und Blockiersysteme es auf den jeweiligen Internetplattformen gibt. Fälle von Cybergrooming sollten möglichst auch der Polizei gemeldet werden. Dabei sollten Profilinformationen des Täters und Chatverläufe gesichert werden – beispielsweise durch Screenshots. Man sollte sich bewusst machen, dass Täter in der Regel nicht nur Kontakt zu einem Opfer unterhalten, sondern meist viele Kinder und Jugendliche über das Internet ansprechen. Um zu verhindern, dass die Täter andere Kinder oder Jugendliche missbrauchen, sollten sie deshalb über die Plattform oder bei der Polizei gemeldet werden. TE/KF (Stand 31.01.2025)



