Der Einsatz von Drohnen hat für die Polizei viele Vorteile
Der Einsatz von Drohnen hat für die Polizei viele Vorteile

Drohnen für die Polizei

Drohnen können bei polizeilichen Einsätzen wertvolle Dienste leisten. Sie ermöglichen eine schnelle und umfassende Überwachung von großen Arealen, wie zum Beispiel bei Demonstrationen oder Großveranstaltungen. Dank hochauflösender Kameras und Wärmebildtechnik können verdächtige Personen oder Aktivitäten schnell identifiziert werden. Es muss jedoch immer sichergestellt werden, dass der Einsatz im Einklang mit Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten steht.
 

Ein neuer Blickwinkel

Ein polizeibekannter Täter, der in seiner Wohnung eine Cannabisplantage angepflanzt hatte, ist auf das Dach eines Mehrfamilienhauses geflüchtet und hält sich dort außerhalb des Sichtbereiches der Polizeikräfte auf einer Gaube versteckt. Ein Zugriff ist nicht möglich. Als die Polizeibeamten eintreffen, führen sie ein neues Einsatzmittel mit: die Drohne „DJI Mavic 2 Zoom“. Mit ihrer Hilfe wird der Täter in einer Höhe von zwölf Metern lokalisiert und über einen angebrachten Lautsprecher von den Einsatzkräften angesprochen. Doch schon beim Anblick der Drohne gibt er sein Versteck auf und lässt sich widerstandslos festnehmen. Dieses Beispiel aus der Praxis zeigt: Die Drohnen eröffnen der Polizei im wahrsten Sinne des Wortes einen neuen Blickwinkel.

Die Polizei setzt Drohnentechnik inzwischen in zahlreichen Bereichen ein. Besonders häufig sind es große Städte, Verkehrsknotenpunkte, ländliche Gebiete mit schlechter Zugänglichkeit sowie Krisen- oder Katastrophengebiete. Dort können die „unbemannten Luftfahrzeuge“ unter anderem bei der Spurensicherung unterstützen, zum Beispiel an Tatorten oder bei schweren Verkehrsunfällen. In der Testphase einiger Polizeibehörden, darunter in Nordrhein-Westfalen, hat sich insbesondere bei der Unfallaufnahme gezeigt, dass der Einsatz von Drohnen sehr hilfreich ist und viel Zeit spart. Die Autobahnen können nach Unfällen deutlich schneller wieder freigegeben werden – manchmal bis zu drei Stunden früher als in vergleichbaren Fällen ohne Drohne.

Vielseite Einsatzmöglichkeiten

Nicht nur in NRW, auch in vielen anderen Bundesländern gehört der Drohneneinsatz bereits zur polizeilichen Praxis. Die Ausrüstung wurde in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. In Hamburg sind 23 Modelle laut Polizei inzwischen „fester Bestandteil der polizeilichen Arbeit“. Gemeinsam mit dem Hafenmanagement HPA kommen sie am Hamburger Hafen zum Einsatz, etwa für den Katastrophen- und Hochwasserschutz. Künftig sollen sie auch über der Elbe eingesetzt werden und dort die bislang per Helikopter durchgeführte Bestreifung übernehmen. Auch bei Fußballspielen des HSV nutzt die Hamburger Polizei Drohnen zur Beobachtung. Wird dabei strafbares Verhalten festgestellt, speichert sie die Bildaufnahmen als Beweismittel. Drohnentechnik hat sich inzwischen auch in Hessen etabliert. Der Polizei stehen dort rund 100 Geräte zur Verfügung – eingesetzt unter anderem zur Beweissicherung nach schweren Verkehrsunfällen oder wenn Gefahrenstoffe austreten. Die Aufnahmen aus der Luft können auch verwendet werden, um 3D-Modelle von Tatorten zu erstellen. „Drohnen sind für die Polizei eine wichtige zukunftsweisende Technik und bieten ein breites Einsatzspektrum“, sagte diesbezüglich Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU). In Sachsen-Anhalt wurden Polizeidrohnen im Jahr 2022 nach einer mehrjährigen Testphase landesweit eingeführt. Die Beamten setzen sie unter anderem zur Verkehrsüberwachung ein. So kommen die Modelle über Autobahnen zum Einsatz, um zu kontrollieren, ob Lkw den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Für andere Einsatzbereiche können die Fluggeräte auch umgerüstet und mit Suchscheinwerfern, Wärmebildkameras oder Lautsprechern ausgestattet werden. In Bayern ist der Einsatz aus der Luft bereits seit 2018 gesetzlich geregelt. „Seit 2021 sind Drohnen ein Standardeinsatzmittel“, sagt ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Rund 120 Geräte stehen dort zur Verfügung. Die Polizei nutzt sie unter anderem, um aus der Luft nach flüchtigen Personen oder Fahrzeugen zu fahnden. Auch verdeckte Maßnahmen sind möglich, wie die Beobachtung von Gebäuden zur Vorbereitung von Hausdurchsuchungen. Die Hamburger Polizei setzt neuerdings Drohnen ein, um den Verkehr zu überwachen und Verstöße zu dokumentieren. Bei einer kürzlich erfolgten Verkehrskontrolle wurden erstmals Rotlichtverstöße aus der Luft erfasst, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Die Polizei erwischte demnach mehrere Autofahrer, die das Rotlicht missachteten, mithilfe der Drohnen. Aus der Luft konnten Fahrzeuge samt Kennzeichen und Überfahrzeiten aufgezeichnet werden, um dann Verfahren gegen die Fahrer einzuleiten.

Für den Polizeieinsatz mit Drohnen ist eine spezielle Fortbildung erforderlich

Für den Polizeieinsatz mit Drohnen ist eine spezielle Fortbildung erforderlich

IM NRW/Caroline Seidel

Fortbildung zum „Drohnenpilot“

Um eine polizeiliche Drohne fliegen zu dürfen, ist eine umfangreiche Fortbildung nötig, die über den allgemeinen Drohnenführerschein hinausgeht. Voraussetzung ist zunächst der Kenntnisnachweis gemäß der EU-Drohnen-Verordnung (EU DrohnenVO). Dieser ist mit der theoretischen Führerscheinprüfung vergleichbar und vermittelt die rechtlichen und technischen Grundlagen. Dazu gehören Themen wie Luftrecht, Flugsicherheit, Notfallverfahren, Datenschutz, Betriebsgrenzen der DrohneundEinsätze im öffentlichen Raum.Danach lernen die sogenannten „Fernpilotinnen und -piloten für Drohnen“ in mehrtätigen Schulungen, wie man eine Drohne im Einsatz fliegt, auch unter erschwerten Bedingungen, wenn zum Beispiel das Assistenzsystem ausfällt. Je nach Einsatzgebiet und Art der Drohne müssen Polizei-Fernpilotinnen und -Piloten eine Fluglizenz oder Betriebserlaubnis nachweisen.

Strenge rechtliche Vorgaben

Über die Fortbildung hinaus unterliegt die Nutzung von Drohnen durch die Polizei strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Jedes Bundesland hat eigene Polizeigesetze, die regeln, in welchen Fällen die Polizei Drohnen einsetzen darf. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Großveranstaltungen: Zur Überwachung und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit
  • Such- und Rettungseinsätze: Bei vermissten Personen oder Naturkatastrophen
  • Verbrechensaufklärung: Zur Dokumentation von Tatorten oder zur Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten
  • Öffentliche Sicherheit: zum Beispiel bei Demonstrationen oder zur Unterstützung bei Verkehrskontrollen

Der Einsatz muss immer verhältnismäßig sein und wird in der Regel dokumentiert und angekündigt – zum Beispiel per Lautsprecherdurchsage bei Demonstrationen.

Je nach Einsatzgebiet – zum Beispiel bei der Überwachung von Großveranstaltungen– muss eine Betriebsfreigabe und gegebenenfalls eine Einsatzgenehmigung vom zuständigen Luftfahrtamt oder der örtlichen Behörde eingeholt werden. Besonders bei Einsätzen in der Nähe von Menschenmengen müssen außerdem spezifische Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

GdP befürwortet smarte KI-Drohnen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) setzt sich für eine verantwortungsvolle und effektive Nutzung von Drohnen zur Gefahrenabwehr ein und fordert gleichzeitig eine klare gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Drohnen.„Wir werden bei der zukünftigen Polizeiarbeit nicht am Einsatz von Drohnen vorbeikommen“, so GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „Sie haben großes Potenzial, vor allem in Verbindung mit künstlicher Intelligenz. Mithilfe von KI ließen sich zum Beispiel Bewegungen von Menschenmengen bei Versammlungen besser einschätzen und Einsätze effektiver bewerkstelligen.“

KF (25.07.2025)

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