Die Täter nutzen die Hilflosigkeit und Dankbarkeit älterer Menschen aus
Die Täter nutzen die Hilflosigkeit und Dankbarkeit älterer Menschen aus

Wenn Vertrauen missbraucht wird

Gefährliche Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann vieles erleichtern, wenn die körperliche und geistige Fitness nachlässt. So kann eine Vertrauensperson damit im Auftrag des Vollmachtgebers handeln, etwa selbstständig Einkäufe, Behördengänge und Bankgeschäfte erledigen. Was aber passiert, wenn diese Vollmacht missbraucht wird? Wenn der Bevollmächtigte zum Beispiel Konten leerräumt und den kompletten Besitz verkauft? Annett Mau vom Landeskriminalamt Berlin erklärt, wie so ein Missbrauch passiert und warum es so schwer ist, gegen die Täter vorzugehen.

Alt, alleinstehend, dement

Opfer sind in der Regel alte, alleinstehende Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen wie etwa einer beginnenden Demenz. Aber auch alkoholabhängige oder behinderte Menschen können in den Fokus der Täter geraten. „Unter solchen Voraussetzungen ist es für die Täter ein Leichtes, sich das Vertrauen zu erschleichen, indem sie sich um die Person kümmern und Gefälligkeiten erledigen“, erklärt Annett Mau vom LKA Berlin. Dabei stammen die Täter meistens aus dem näheren Umfeld des Opfers – es sind Angehörige, Bekannte oder Nachbarn. „Viele werden zu Gelegenheitstätern. Sie handeln aus einer Situation der Nähe, wie sie sich zum Beispiel durch die Pflege einer Person ergibt, und lassen dann Vermögen mitgehen oder sich einfach beschenken, obwohl der Betroffene dies nicht mehr überschaut.“ Viele erhalten nach relativ kurzer Zeit eine Bank- und auch Generalvollmacht, weil die Betroffenen es ihren „Helfern“ leicht machen wollen. „Ist die betreute Person dann ausgenommen und mittellos, verursacht nur noch Kosten und Aufwand, wird sie sich selbst überlassen oder kommt in ein Heim“, weiß Annett Mau.

Ermittlungen in dem Bereich schwierig

Je nachdem, wie ein Täter vorgeht, können verschiedene Delikte vorliegen: Betrug (durch bewusste Täuschung des Opfers), Untreue (mittels Vollmacht), Unterschlagung (durch die Aneignung von Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen) oder Bereicherung, die jedoch straffrei ist. Annett Mau: „Die polizeilichen und strafrechtlichen Mittel sind sehr beschränkt und die Ermittlungen schwierig. Bereits das Erkennen einer Straftat und die entsprechende Anzeige erfolgt selten durch das Opfer selbst. Die Klärung des Sachverhalts ist so gut wie nie möglich, weil die meisten Opfer nicht mehr befragt werden können, was sie eigentlich wollten und was nicht. Auch andere Maßnahmen, wie etwa die Sicherung des Vermögens sind kaum möglich.“ Besteht eine Vollmacht, kann die Polizei zum Beispiel nur dann tätig werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für Körper und Geist besteht. Wenn der Betroffene aber keine Hilfe wünscht, darf die Polizei nicht eingreifen. Und: Was der Betroffene wünscht, bestimmt im Zweifel der Bevollmächtigte. Das Dunkelfeld in diesem Bereich ist zudem extrem hoch, eben weil die Geschädigten nur selten Anzeige erstatten – entweder, weil sie sich schämen, oder weil sie schlichtweg nicht dazu in der Lage sind. Dazu kommt, dass die Täter in der Regel dafür sorgen, dass der Geschädigte von Verwandten und Freunden isoliert wird, etwa indem sie die Angehörigen schlechtreden.

Annett Mau, Landeskriminalamt Berlin

© Jens Schulze/LKA Berlin

Gesetzeslage muss sich ändern

Eine Vorsorgevollmacht kann völlig formlos ausgestellt werden. Ist diese als Generalvollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte komplett über das Opfer entscheiden: „Er kann bestimmen, wo und wie sich der Betreute aufhält, mit wem er Kontakt hat, welche Pflege er erhält, was er isst und wie er sich kleidet, kurz: wie der Betreute lebt. Natürlich kann diese Vollmacht widerrufen werden. Dies wird aber mit zunehmender Hilflosigkeit oder geistiger Unfähigkeit immer schwieriger oder sogar unmöglich“, warnt die Polizeibeamtin. Auch ist es für die bevollmächtigte Person ein Leichtes, die bestehende Vollmacht zu den eigenen Gunsten zu ändern und vom Vollmachtgeber unterschreiben zu lassen. Aus der Sicht von Annett Mau bedarf es daher dringend einiger Änderungen in der Gesetzgebung, um Opfer wirksam zu schützen. So müsste es für Vorsorgevollmachten zum Beispiel eine gesetzlich vorgeschriebene Form und eine verpflichtende zentrale Erfassung geben. Um den eigenen Willen zu untermauern, sollte eine solche Vollmacht zudem unter Zeugen und mit ärztlichem Attest zum Gesundheitszustand verfasst werden. Auch ein eindeutiger Straftatbestand hinsichtlich des Missbrauchs von Vollmachten, die entstanden sind, weil ein geschäftseingeschränkter Mensch ausgenutzt und manipuliert wurde, sei dringend notwendig. „Im Moment ist es leider so, dass jede noch so gut vorbereitete und womöglich notariell beurkundete Vollmacht leicht ausgehebelt werden kann, indem vom Täter einfach eine neue erstellt wird. Er verfügt dann über Konten, verkauft Immobilien, bringt den Vollmachtgeber ins Ausland, um ihn seiner Familie zu entziehen oder Kosten zu sparen – all dies ist tatsächlich schon passiert,“ so die Expertin.

Wie schütze ich mich oder Angehörige vor Missbrauch?

Das LKA Berlin stellt auf seiner Webseite einen Info-Flyer zum Thema Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Die wichtigsten Tipps:

  • bevollmächtigen Sie ausschließlich Personen, denen Sie uneingeschränkt und schon lange vertrauen
  • setzen Sie zwei Bevollmächtige ein, die sich gegenseitig kontrollieren
  • beschränken Sie die Bankvollmacht auf einen maximalen Geldbetrag im Monat
  • bitten Sie Ihre Bank, Rücksprache mit von Ihnen vorbestimmten Personen zu halten, wenn etwa Konten gekündigt oder Depots und Sparanlagen aufgelöst werden
  • erteilen Sie die Vollmacht vor Zeugen und hinterlegen Sie davon Abschriften beim Hausarzt oder bei Ihrer Bank
  • lassen Sie sich die eigene körperliche und geistige Fitness ärztlich attestieren und fügen dieses Attest der Vollmacht bei
  • verbieten Sie ausdrücklich, dass der Bevollmächtigte sich selbst begünstigt, schließen Sie Schenkungen aus
  • halten Sie stattdessen genau fest, was er erhalten soll
  • erstatten Sie bei Verdacht Strafanzeige und stellen unbedingt einen Strafantrag, wenn der Täter ein naher Angehöriger ist
  • bedenken Sie, dass Sie sich künftig vielleicht vor sich selbst schützen müssen. Eine neue Vollmacht ersetzt ggf. die bisher gültige. So kann es passieren, dass Sie später jemanden bevollmächtigen, obwohl Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erkennen können, dass derjenige zu Ihrem Nachteil handelt. SBa (28.02.2020)

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