Warnungen vor Unwetter, Feuer, Flut und anderen Katastrophen sollen bald viel mehr Menschen in Deutschland erhalten als bisher
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Gefahrenwarnung direkt aufs Handy

Cell Broadcast im Katastrophenfall

Wie werden Menschen vor Gefahren gewarnt, wenn sie keine Warn-App nutzen, weder Radio noch Fernsehen eingeschaltet haben und wenn es auch keine Sirenen in der Umgebung mehr gibt, die heulen könnten? Warnnachrichten mittels „Cell Broadcast“ sollen in Zukunft die Lösung sein. Das System ist Ende Februar 2023 offiziell in Deutschland an den Start gegangen. PolizeiDeinPartner erklärt, welche Vorteile die neue Technik hat und wie Sie Cell Broadcast auf Ihrem Smartphone aktivieren.

Wie funktioniert Cell Broadcast?

Beim bundesweiten Warntag am 8. Dezember 2022 wurden in Deutschland zum ersten Mal Warnnachrichten auf dem Handy mittels Cell Broadcast getestet. Mehrere Bundesbehörden, die Mobilfunkbetreiber in Deutschland und Handyhersteller waren an der Entwicklung beteiligt. Das Ende Februar 2023 offiziell gestartete System soll zukünftig den Warnmittelmix aus Sirenen, Rundfunk und Warn-Apps wie NINA ergänzen. Über Cell Broadcast können Rettungsleitstellen ihre Warnmeldungen an Mobilfunkgeräte in betroffenen Regionen verschicken. Findet ein Gefahrenereignis statt, bekommen alle Personen innerhalb der betroffenen Funkzelle, die ein dafür voreingerichtetes, empfangsbereites Mobilfunkendgerät bei sich führen, eine Warnmeldung in Form einer Cell Broadcast-Nachricht auf ihr Mobilfunkendgerät übersandt. Dieser Vorgang erfolgt in drei wesentlichen Schritten:

  1. Die Leitstelle erhält eine Warninformation (z. B. Unwetter, Hochwasser, Brand etc.)
  2. Die Leitstelle versendet eine Cell-Broadcast-Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS)
  3. Über die Mobilfunknetze wird die Warnung an die empfangsfähigen Handys im betroffenen Gebiet versendet.

Der größte Vorteil dabei ist, dass alle in der jeweiligen Funkzelle angemeldeten Mobilfunk-Nutzer direkt erreicht werden können – ohne vorherige Registrierung oder Installation einer App.

Voraussetzungen

Beim bundesweiten Warntag haben einige Handynutzer keine Mitteilung erhalten. Damit die Geräte die Nachricht anzeigen, müssen sie grundsätzlich

  • eingeschaltet sein und dürfen sich nicht im „Flugmodus“ befinden,
  • ein Betriebssystem haben, das die Nachricht verarbeiten und darstellen kann und
  • aktuelle Updates installiert haben.

Dennoch können nicht alle Handys Cell Broadcast-Nachrichten empfangen. Vor allem manche älteren Geräte verfügen nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen. Auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) finden Sie eine Liste mit allen empfangsfähigen Geräten.

Erhält die Leitstelle eine Warninformation, versendet sie eine Cell-Broadcast-Warnung über MoWaS

© BKK

Daten fließen nur in eine Richtung

Cell Broadcast ist dem BBK zufolge datenschutzkonform und kann komplett anonym betrieben werden: Für die Aussendung der Nachrichten würden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet. „Beim Cell Broadcast fließen die Daten von einem auslösenden Funkmast aus nur in eine Einrichtung, nämlich auf das Endgerät. Es fließen keine Daten vom Endgerät ab. Der Sender sendet seine Texte, ohne den Empfänger zu kennen oder ihn erkennen zu können“, beschreibt Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, den technischen Vorgang.

Echte Warnungen erkennen

Da befürchtet wird, dass Kriminelle die neue Technik künftig für Betrugsversuche missbrauchen könnten, ist es wichtig, echte Warnmeldungen zu erkennen:

  • Als Warnungen werden ausschließlich Textnachrichten mit maximal 500 Zeichen übertragen. Es sind keine klassischen SMS, sie haben deshalb auch keine Handynummern als Absender. Sie werden mit einem lauten speziellen Signalton auf dem Bildschirm des Smartphones angezeigt. Anders als bei einer klassischen SMS wird keine Möglichkeit zum Antworten angezeigt.
  • Ausschließlich Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen können Warnmeldungen auslösen. Der Absender (z. B. eine bestimmte Rettungsleitstelle) wird in der Meldung genannt.
  • Echte Warnmeldungen enthalten einen Link zum offiziellen Warnportal des Bundes (www.warnung.bund.de). Dort soll es mehr Informationen zur Warnung geben.
  • In einer echten Warnung wird man nicht dazu aufgefordert, eine Internetseite zu öffnen und von dort eine App zu installieren.

KF (Stand 24.02.2023)

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