Während der Urlaubssaison werden Haustiere oftmals einfach ausgesetzt
Während der Urlaubssaison werden Haustiere oftmals einfach ausgesetzt

Haustiere sind keine Weihnachtsgeschenke

Verschenkt, vergessen, ausgesetzt

Viele Kinder wünschen sich zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein Haustier. Und auch der Großmutter oder der Freundin kann man damit sicher eine Freude machen. Was eine lieb gemeinte Überraschung ist, kann für ein Tier jedoch böse enden. Viele werden nach nur wenigen Wochen wieder beim Tierheim abgegeben oder sogar an der Autobahnraststätte ausgesetzt. Hund, Katze oder Hamster sind dann ihrem Schicksal überlassen. Die Anschaffung eines Haustiers sollte daher wohl überlegt sein – nicht zuletzt, weil das Aussetzen von Tieren verboten ist.

Unvorbereitet und überfordert

Dass Tiere zum Beispiel zu Weihnachten verschenkt werden, ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes eine Katastrophe. „Ein Haustier zu verschenken wird häufig dann problematisch, wenn es als Überraschung vorab nicht mit dem Beschenkten abgesprochen wurde. Er weiß dann gar nicht, was auf ihn zukommt und er kann nicht sein Einverständnis geben“, sagt Lea Schmitz, Pressesprecherin des Deutschen Tierschutzbundes. Vielen Beschenkten wird später bewusst, dass ein Haustier nicht in ihren Alltag passt, es mehr Geld kostet als gedacht oder auch, dass ihnen die Tierart nicht gefällt. „Man muss fast sagen, dass es in dieser Situation noch besser ist, wenn die Leute zumindest so verantwortungsbewusst sind, dass sie das Tier im Tierheim abgeben. Oftmals rechtfertigen sie das mit einer Ausrede, etwa einer Allergie“, erzählt Schmitz. „Leider passiert es auch immer wieder, dass Tiere irgendwo ausgesetzt werden. Das kommt sicher nicht jeden Tag vor, aber es ist immer noch traurige Realität.“

Lea Schmitz

Pressesprecherin Deutscher Tierschutzbund, © Deutscher Tierschutzbund e.V.

Beim Aussetzen drohen hohe Bußgelder

Ein Haustier auszusetzen ist laut Paragraph 18 des Tierschutzgesetzes eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Pressesprecherin des Tierschutzbundes erachtet das Strafmaß grundsätzlich als angemessen. „Man muss jedoch sagen, dass es nur selten in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Oftmals ist es schwierig, den Täter zu fassen, weil niemand etwas gesehen hat und das Tier auch kein Wiedererkennungsmerkmal hat, das uns zum Besitzer führen könnte“, merkt sie an. Der Tierschutzbund fordert deswegen eine Registrierungspflicht für Hunde und Katzen. Damit wären Haustiere unverwechselbar gekennzeichnet und man könnte von jedem ausgesetzten Tier den früheren Besitzer ausfindig machen. „Eine Hoffnung ist auch, damit künftig zu verhindern, dass die Leute ihr Tier überhaupt aussetzen, weil sie wissen, dass man sie dafür zur Rechenschaft ziehen kann.“

Das Tierschutzgesetz ahndet tierschutzwidriges Verhalten. Strafbar sind laut § 17 Tiertötung, Misshandlungen und Tierquälerei. Bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese nach § 18 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet. Zudem kann laut § 20 ein vorläufiges oder dauerhaftes Tierhalteverbot ausgesprochen werden.

Sich der Verantwortung bewusst werden

Vor der Anschaffung oder dem Verschenken eines Haustiers empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund, sich ausführlich mit den Verantwortlichkeiten auseinanderzusetzen, die der künftige Besitzer übernehmen muss. Zunächst sollte geprüft werden, ob laut Mietvertrag das Halten eines Haustiers überhaupt erlaubt ist. Auch die persönliche finanzielle Situation sollte berücksichtigt werden, denn die Kosten für den Tierarzt können sehr hoch ausfallen, wenn sich das Tier verletzt oder krank wird. Darüber hinaus ist zu entscheiden, welche Tierart in den Alltag passt. Lea Schmitz erklärt: „Wenn ich einen Hund möchte, dann muss ich wissen, dass ich mehrmals täglich mit ihm rausgehen muss. Außerdem sollte er nicht acht Stunden oder länger alleine zu Hause sitzen müssen. Katzen sind natürlich unabhängiger, aber auch sie brauchen Zuwendung und Beschäftigung.“ Außerdem sollten sich alle Mitbewohner und Familienmitglieder mit einem Haustier einverstanden erklären und keine Allergien oder Ängste haben. Zuletzt sollte es jemanden im familiären oder nachbarschaftlichen Umfeld geben, der das Haustier betreuen kann, wenn der Besitzer mal in den Urlaub fährt.

Gegenseitige Unterstützung

Ein Motiv des Deutschen Tierschutzbundes, um für das Thema zu sensibilisieren

© Deutscher Tierschutzbund e.V.

Um insbesondere während der Urlaubszeit zu verhindern, dass Haustiere ausgesetzt werden, macht der Deutsche Tierschutzbund jährlich mit der Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm‘ ich dein Tier“ auf Alternativen aufmerksam. Über die Aktion kann man etwa eine Betreuungsstelle für Tiere anbieten oder einen Urlaubsplatz für sein eigenes Haustier suchen. Darüber hinaus werden Tierhalter zusammengebracht, die gegenseitig ihre Haustiere betreuen, wenn jemand verreist. In der Vorweihnachtszeit macht der Tierschutzbund mit Pressemitteilungen und Plakatmotiven verstärkt darauf aufmerksam, dass Tiere keine Weihnachtsgeschenke sind. „Es ist ganz wichtig, diese Aufklärungsarbeit jedes Jahr wieder zu leisten, weil man vielleicht doch den einen oder anderen damit erreicht, der es sich dann lieber zweimal überlegt, ob er wirklich ein Tier verschenken will“, fasst Lea Schmitz zusammen.
FL (30.11.2018)

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