Um Betrug beim Einkauf vorzubeugen, gilt es einige Grundregeln zu beachten
Um Betrug beim Einkauf vorzubeugen, gilt es einige Grundregeln zu beachten

Sicheres Online-Shopping, Umtauschrecht und Gutscheingültigkeit

Fallen beim Geschenkekauf

Gegen Jahresende werden die Menschen zu Jägern und Sammlern: Etliche Geschenke werden fürs Weihnachtsfest gekauft. Welche Fallstricke es beim Online-Shopping gibt und dass der Geschenke-Umtausch nicht, wie weithin angenommen, „mein gutes Recht“ ist, dazu hier mehr.

Rückgabe-, Umtausch- und Widerrufsrecht

Rund fünf Prozent der Geschenke werden nach Weihnachten wieder umgetauscht. Ein Recht darauf gibt es nicht. Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten. Wenn eine Rückgabe oder ein Umtausch eingeräumt wird, dann nur aufgrund von Kulanz. Allerdings gibt es bei bestimmten Vertriebsformen Ausnahmen: Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen steht einem dann zu, wenn der Kaufvertrag per Telefon oder online abgeschlossen wurde. Dann greift das so genannte Fernabsatzrecht. Das gilt nur dann, wenn der Händler sein Geschäft regelmäßig auf diese Art betreibt.

Fallstricke beim Einkauf im Netz

Das wohl größte Risiko beim Online-Shopping stellt der eigene Computer dar, wenn er nicht hinreichend geschützt ist. Vor Datendiebstahl durch Schadprogramme kann man sich schützen, indem man PC oder Laptop mit einem aktuellen Virenschutzprogramm und einer Firewall versieht. Man sollte regelmäßige Sicherheitsupdates installieren.

Wie das Bundeslagebild Cybercrime zeigt, handelt es sich bei den meisten Straftaten im Onlinebereich um Betrug: Im Jahr 2017 waren es 74,4 Prozent der 251.617 Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. Darunter waren vor allem Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug (134.476), bei denen Tatverdächtige über das Internet Waren zum Verkauf anboten, diese jedoch nicht oder in minderwertiger Qualität lieferten, beziehungsweise Waren bestellten aber nicht bezahlten.

Vorsicht vor „Fake-Shops“

Beim Online-Shopping sollte man sich immer über den Händler informieren: Sind Adresse, Telefonnummer, Gewerberegistrier- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben? Bei sogenannten Fake-Shops ist das meist nicht der Fall. Wer dort einkauft, wird zwar sein Geld los, aber niemals eine Ware dafür erhalten. Seriöse Einkaufsseiten lassen sich von einer Betrugs-Webseite durchaus unterschieden. Merkmale eines Fake-Shops im Internet:

  • Dumpingpreise von mehr als 50 Prozent unter dem marktüblichen Wert
  • keine oder kaum Informationen über den Händler, im Impressum ist keine Adresse eingetragen
  • Bewertungen auf der Webseite und Kommentare im Netz sind alle negativ
  • keine Kontaktdaten und keine klassischen Inhalte wie etwa AGB, Infos zum Widerrufsrecht oder zu Datenschutzrichtlinien
  • Vorkasse beim Kauf

Achtung bei Online-Auktionsbörsen

Wer Weihnachtsgeschenke bei einer Online-Auktionsbörse ersteigert, sollte auf die Vertrauenswürdigkeit eines Verkäufers achten. Hinweise darauf liefern die Kundenbewertungen. Bei der Ersteigerung höherwertiger Produkten sollte der Treuhandservice der Online-Börse genutzt werden. Dabei wird das Geld erst dann überwiesen, wenn auch die Ware eingetroffen ist. Bei Überweisungen ist es wichtig, dass Verkäufer und Kontoinhaber ein und dieselbe Person sind. Auslandsüberweisungen sollten Käufer überhaupt nicht tätigen. In jedem Fall alarmiert sein sollten sie, wenn ein Verkäufer möchte, dass man ihm Geld über einen anderen Zahlungsweg als den vom Auktionshaus angegebenen schicken soll.

Online-Shopping:
Laut Handelsverband Deutschland (HDE) wurden im Weihnachtsgeschäft 2017 Einkäufe im Wert von rund zwölf Milliarden Euro über E-Commerce abgewickelt.

Daten schützen

Lastschriftverfahren und Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte sind auch im Internet gängig. Unerlässlich dabei ist, dass die Zahlungsdaten über eine sichere Verbindung übertragen werden. Solche SSL-Verbindungen erkennt man daran, dass „https“ in der Adresse der Webseite steht und ein Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Browser erscheint. Zudem sollte man nur die allernötigsten privaten Daten bei einer Onlinebestellung angeben. So kann man sich vor Datendiebstahl besser schützen und Spam-Mails vorbeugen.

Nicht jeder Online-Shop ist automatisch vertrauenswürdig

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Rabatt-Coupons und Gutscheine

Es gibt Portale, die Rabatt-Coupons für Produkte und Dienstleistungen anbieten. Um diese zu erhalten und zu nutzen genügt es, sich einzuloggen. Vorsicht ist auch hier angebracht: Es kommt vor, dass Kunden zahlen, aber die Produkte nie erhalten. In Vorkasse zu gehen, birgt immer ein Risiko, dessen sollten sich Käufer bewusst sein. Bei Gutscheinen gilt: Auf die Einlösefrist achten! Die steht meist im Kleingedruckten auf dem Gutschein. Anbieter dürfen eine Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein vermerken. Allerdings ist eine zu kurze Einlösefrist nicht legitim. Um Ärger zu verhindern, sollte bereits vor dem Verschenken darauf geachtet werden, dass ausreichend Zeit zum Einlösen des Gutscheins bleibt. Nach dem Ende der Frist hat man keinen Anspruch mehr auf Einlösung oder Auszahlung. Ist auf dem Gutschein keine Gültigkeitsdauer genannt, gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Wer also am 24.12.2018 einen unbefristeten Gutschein erhält, kann diesen bis zum 31.12.2021 einlösen – es sei denn, er bezieht sich auf ein spezielles Ereignis, etwa eine Theateraufführung an einem bestimmten Tag. MW (26.10.2018)

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