Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf nicht genehmigte Abbuchungen
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf nicht genehmigte Abbuchungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Was tun bei unberechtigten Kontoabbuchungen?

Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und Abbuchungen schnell den Überblick verlieren: Stimmen die abgebuchten Summen? Sind alle Zahlungen auch autorisiert? Oder hat jemand unberechtigterweise Geld vom Konto abgebucht? Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gibt Tipps, was man bei ungenehmigten Kontoabbuchungen tun sollte und wie man sich vor Missbrauch schützen kann.Woher die Internetkriminellen seinen Namen und seine Bankverbindung hatten, hat Sören Schulz im Nachhinein nie herausgefunden. Doch dass sie über Monate hinweg mit diesen gestohlenen Daten immer wieder Mobilfunkverträge auf seinen Namen abschließen konnten, hat ihn ziemlich erschreckt. Seine Mobilfunkfirma schickte ihm stets Rechnungen für diese Leistungen und versuchte, die Beträge abzubuchen. Er ließ das Geld zurückbuchen, nahm die Einzugsermächtigung zurück und brachte die Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige. Am Ende wechselte er entnervt seine Kontoverbindung. Doch noch lange nach dem ersten Vorfall fand er immer wieder unautorisierte Rechnungen seines Mobilfunkanbieters im Briefkasten und es gab vergebliche Abbuchungsversuche von seinem alten, schon längst nicht mehr existierenden Konto.

Fristen müssen eingehalten werden

Sören Schulz hat Glück im Unglück gehabt: Er hat sofort reagiert und deshalb ist ihm kein finanzieller Schaden entstanden. Doch wie lange man bei seiner Bank Widerspruch gegen eine Abbuchung einlegen kann, hängt von der jeweiligen Art der Abbuchung ab. Handelt es sich um eine unautorisierte Abbuchung – hat also jemand einen Betrag vom Konto abgebucht, ohne dass die Erlaubnis des Kontoinhabers dazu vorliegt – kann man innerhalb von 13 Monaten nach dem Abbuchungstag bei der Bank widersprechen. „Wichtig ist trotzdem, dass man die Bank sofort in Kenntnis setzt, sobald man die Abbuchung bemerkt“, betont Niels Nauhauser. Auch sollte man vorher noch einmal genau überlegen, ob es sich tatsächlich um einen nicht genehmigten Vorgang handelt. „Manchmal hat man zum Beispiel in einem Internet-Shop etwas gekauft und bringt die abbuchende Firma, die auf dem Kontoauszug genannt ist, nicht sofort mit dem Online-Shop in Verbindung. Das sollte man überprüfen, sonst kann es im Nachhinein zu unnötigen Kosten wie etwa Mahngebühren kommen.“ Die andere Variante: Über eine vorher erteilte Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftverfahren bucht ein Dienstleister wie etwa die Stadtwerke, ein Mobilfunkanbieter oder das Fitnessstudio Geld vom Konto ab – aber eine zu hohe Summe. „Bei diesen sogenannten autorisierten Abbuchungen hat der Kunde nur acht Wochen Zeit, um bei seiner Bank Widerspruch einzulegen und die betreffende Summe zurückbuchen zu lassen“, betont Nauhauser. Parallel sollte man jedoch unbedingt mit dem Abbuchenden klären, warum eine höhere Summe abgebucht wurde, denn eine Rückbuchung schützt nicht vor legitimen Forderungen.

Niels Nauhauser, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

© privat

„Black List“ und „White List“

Generell gilt: Bei Lastschriften muss die Bank prüfen, ob der Abbuchende auch autorisiert ist, die Abbuchungen durchzuführen. Gibt es Streit über die Autorisierung, muss die Bank ihre Aufzeichnungen über die Authentifizierung vorlegen. „Während die Banken bei Fällen von Bandenkriminalität in der Regel kulant sind, ist es durchaus möglich, dass man sich bei Einzelfällen mit der Bank streiten muss“, so der Verbraucherexperte. Eine Möglichkeit, um wiederholte unrechtmäßige Abbuchungen zu verhindern, sind „Black Lists“ (schwarze Listen) oder „White Lists“ (weiße Listen). Auf der „schwarzen Liste“ kann man seiner Bank mitteilen, wer auf keinen Fall Geld vom Konto abbuchen darf. Oder umgekehrt: Auf der „weißen Liste“ nennt man der Bank die Unternehmen und Dienstleister, die ausschließlich zur Abbuchung autorisiert sind. „Mithilfe der Listen weiß die Bank von vornherein, wer abbuchen darf – und wer nicht.“

Für Skimming-Schäden kommt oft die Bank auf

Doch nicht nur durch Abbuchungen kann Geld vom Konto verschwinden. Auch durch das so genannte „Skimming“, bei dem Betrüger Geldautomaten manipulieren und so an die Kartendaten inklusive PIN gelangen, kann ein Missbrauch stattfinden. Eine andere Möglichkeit: Kriminelle schleusen Schadsoftware auf den Rechner oder auf mobile Geräte. Diese spioniert dann Bankdaten aus. Die Täter erhalten somit Zugriff auf das Konto und können dann selbst Überweisungen tätigen. „Stellt man fest, dass jemand unberechtigterweise Geld vom eigenen Konto abgebucht hat, sollte man sich umgehend mit seiner Bank in Verbindung setzen, dort Widerspruch einlegen und eine Rücklastschrift durchführen lassen“, erklärt Niels Nauhauser. Ist der Verlust im Rahmen von Skimming entstanden, kommen die betroffenen Banken in der Regel selbst für den entstandenen Schaden beim Kunden auf.

Tipps gegen Missbrauch

Um Ärger und Missbrauch von vornherein zu verhindern, sollt man folgende Tipps beherzigen:

  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und wenden Sie sich bei unklaren Abbuchungen sofort an Ihre Bank.
  • Gehen Sie in Internet-Shops sparsam mit Ihren privaten Bankdaten um – nutzen Sie, wenn möglich, den Kauf auf Rechnung.
  • Lassen Sie verlorene oder gestohlene Kredit- oder EC-Karten umgehend sperren. Das geht am einfachsten über die zentrale Kartensperre unter der Rufnummer 116 116. Klären Sie vorab jedoch mit Ihrer Bank, ob sie am zentralen Sperr-Notruf teilnimmt.
  • Informieren Sie Ihre Bank und die Polizei über einen Diebstahl.
  • Behalten Sie nach einem Diebstahl Ihr Konto besonders gut im Auge und achten Sie auf fremde Abbuchungen. Lassen Sie von Ihnen nicht autorisierte Lastschriften zurückbuchen.

SW (27.02.2015)

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