Bricht in einem Unternehmen ein Feuer aus, muss schnell gehandelt werden. Ein entstehender Brand muss gelöscht werden, bevor er sich weiter ausbreitet. Für den Umgang mit dem Feuerlöscher müssen sich in jedem Unternehmen rund fünf Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern bzw. -helferinnen fortbilden lassen. Im Brandfall assistieren sie außerdem bei der Evakuierung eines Gebäudes.
In diesem Text erfahren Sie:
Vielfältige Aufgaben
Die Brandschutzhelfer sollen sogenannte „Entstehungsbrände“ mithilfe eines Feuerlöschers löschen können, ohne sich selbst dabei zu gefährden. Entstehungsbrände sind nur mit geringer Rauch- und Hitzeentwicklung verbunden. Außerdem übernehmen die Brandschutzhelfer unterstützende Aufgaben, wenn ein größerer Brand in einem Unternehmen entsteht. Konkret heißt das: Sie weisen die Feuerwehr ein und leisten Hilfe bei der Evakuierung. Ein besonderes Augenmerk legen sie dabei auf Menschen, die gehbehindert sind oder im Rollstuhl sitzen. Haben alle gefährdeten Personen das Gebäude verlassen, überprüfen die Brandschutzhelfer anhand von Listen, ob alle in Sicherheit sind. Für das Erstellen der Konzepte und Listen sowie das Aufhängen von Fluchtwegtafeln sind die Brandschutzbeauftragten eines Unternehmens zuständig – die Brandschutzhelferinnen und -helfer sind für die Umsetzung im Ernstfall verantwortlich.
Kompakte Schulung mit Theorie und Praxis
Die Schulung gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Phase. Für den theoretischen Teil sind gesetzlich 90 Minuten vorgeschrieben. Dabei lernt man etwas über
- die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes.
- die betriebliche Brandschutzorganisation.
- die Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen.
- die Gefahren durch Brände.
- das Verhalten im Brandfall.
Themen sind beispielsweise die häufigsten Brandursachen, wie eine Brandmeldeanlage oder eine Sprinkleranlage funktioniert, wie man einen Notruf richtig absetzt und wie man sich selbst und andere in Sicherheit bringt. Das Hintergrundwissen kann die Brandschutzhelfer auch dazu befähigen, vorbeugend einzugreifen, wenn ihnen im Betrieb etwas auffällt. Oft werden etwa Brandschutztüren von Mitarbeitern offengelassen oder Feuerlöscher werden von der Wand genommen, um sie kurzfristig als „Türstopper“ zu benutzen. In der Fortbildung wird unter anderem der Blick für solche Risiken geschärft, damit die Brandschutzhelfer auch in solchen Fällen eingreifen können.
Praktische Übungen mit dem Feuerlöscher
Im praktischen Teil wird dann der Umgang mit Feuerlöschern bzw. mit Wandhydranten geübt, sofern Hydranten im Unternehmen eingesetzt werden. Die konkreten Inhalte werden immer auf die jeweiligen Teilnehmer und deren Firmen ausgerichtet. Geübt wird mit dem Löschmittel, das auch im Unternehmen vorhanden ist. Für Büromitarbeiter bieten sich Übungen mit Abfalleimern an, für Produktionsstätten etwa das Löschen elektrischer Anlagen und für Beschäftigte einer Großküche macht es Sinn, beispielsweise das Löschen eines Fettbrandes zu üben. Geübt wird sowohl mit Wasser- und Schaumlöschern als auch mit Kohlendioxidlöschern, die hauptsächlich bei Bränden von elektrischen Geräten eingesetzt werden.
Alle Infos zum Thema Brandschutzhelfer in Unternehmen stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der „DGUV-Information 205-023“ zur Verfügung. Die Broschüre kann auf der DGUV-Webseite heruntergeladen werden.
Fit, mutig und verantwortungsbewusst
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende im Betrieb Brandschutzhelfer werden. Es werden keine bestimmten Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Allerdings muss man körperlich in der Lage sein, einen Feuerlöscher zu bedienen – diese wiegen in der Regel zwischen 15 und 20 kg. Gefragt sind ein gewisser Mut, gepaart mit Verantwortungsgefühl. Man muss sich einerseits trauen, nah genug an einen entstehenden Brand heranzutreten, um diesen dann auch löschen zu können. Andererseits muss man auch erkennen, wenn man den Löschversuch abbrechen muss, weil es für einen selbst zu gefährlich wird. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu einer stärkeren Rauch- oder Hitzeentwicklung kommt. 90 Prozent aller Brandopfer sterben nicht an den Flammen, sondern am Rauch – das muss auch der Brandschutzhelfer immer im Kopf behalten und sich stets seinen Fluchtweg sichern.
Damit das Erlernte im Ernstfall aus dem Gedächtnis abgerufen und angewendet werden kann, soll die Fortbildung zum Brandschutzhelfer im Unternehmen regelmäßig aufgefrischt werden – am besten alle zwei bis fünf Jahre. Angeboten wird die Ausbildung zum Brandschutzhelfer von manchen Feuerwehren, dem TÜV, der Dekra oder anderen Unternehmen, die sich professionell mit dem Thema Brandschutz beschäftigen.
WL (28.11.2015)

