Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es viele. Aber welche sind die richtigen bzw. worauf müssen Gewerbetreibende achten, um möglichst umfassend gegen Einbrecher geschützt zu sein? Für welche Sicherungsmaßnahmen Sie sich auch entscheiden: Sie sollten die Arbeiten prinzipiell nur von seriösen und erfahrenen Fachfirmen, so genannten Errichterfirmen durchführen lassen, die ausschließlich zertifizierte und geprüfte Bauteile verwenden. Die Polizeilichen Beratungsstellen sind Ihnen bei der Auswahl behilflich.
Mechanisch und elektronisch sichern
Grundsätzlich ist bei allen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, dass die eingesetzten mechanischen und elektronischen Sicherungen aufeinander abgestimmt sein müssen. Genauso wichtig ist jedoch die alltägliche Umsetzung und Organisation aller Einbruchschutzmaßnahmen. Denn nur in Kombination mit einem achtsamen und sicherheitsbewussten Verhalten kann der gewünschte Sicherheitsstandard auch tatsächlich erreicht werden. Häufig ergeben sich jedoch auch bei ausreichender mechanischer und elektronischer Sicherung große Sicherheitslücken aufgrund organisatorischer Fehler. „Eine Sicherheitstür, die nicht abgeschlossen wird, Fenster, die auf Kipp stehen oder eine Einbruchmeldeanlage, die nicht scharf geschaltet wird, sind nicht zielführend“, betont Nicole Hören vom Präventionszentrum der Polizei Bremen. Denn im Sicherheitsbereich gilt: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das beinhaltet auch, dass die Organisation der beiden Sicherheitsbereiche gewährleistet sein sollte. Zudem müssen im Notfall die Verantwortlichkeiten feststehen.
Wichtig ist: Jedes zu sichernde Objekt muss individuell betrachtet werden und sollte auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sein. Die nachstehenden Empfehlungen sind daher nicht abschließend und können durch weitere Maßnahmen wie z. B. Videoüberwachung ergänzt werden.
Mechanische Sicherungen
Einbruchhemmende Türen, Tore, Fenster, Dachkuppeln, Rollläden und Rollgitter geprüft und zertifiziert nach DIN EN 1627:
Die genannten Elemente können in verschiedenen Widerstandsklassen (RC 1 bis RC 6) erworben und verbaut werden. Die sechs Widerstandsklassen spiegeln den Widerstandszeitwert wider, wobei RC 1 für die niedrigste und RC 6 für die höchste Widerstandsklasse steht. Grundsätzlich empfehlen wir für kleinere Betriebe mit geringen Werten RC 2 aufwärts und für größere Betriebe mit höheren Werten RC 3 und RC 4. Die Widerstandsklassen RC 5 und RC 6 bieten einen außerordentlichen Einbruchschutz. RC 5 ist etwa für Juweliere geeignet, RC 6 wird nur sehr selten eingesetzt.
Türen/Tore nach DIN EN 1627 und DIN TS 18194 (Tornorm):
Ab RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Türblatt, Zarge, Schloss und Beschlag keine Schwachstellen aufweist. Einzelne Elemente wie Türblätter, Türrahmen, Türbänder oder Zusatzsicherungen können auch nachgerüstet werden, müssen aber sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Schließzylinder:
Eine einbruchhemmende Tür und ein einbruchhemmendes Schloss sind immer nur so gut, wie der eingesetzte Schließzylinder. Entsprechend sollte ein nach den Normen DIN 18252 bzw. EN 1303 geprüfter und darüber hinaus vom VdS Schadenverhütung zertifizierter Zylinder verbaut werden.
Gitter und Gittertüren, Kellerschachtroste:
Fenster von Lagerräumen, Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Türen können mit zusätzlichen einbruchhemmenden Gittern, Gittertüren oder Kellerschachtrosten nach DIN 18106 (ab RC 2) gesichert werden. Will man Gitterroste für Kellerschächte nachrüsten, kann man dies über spezielle Abhebesicherungen, die im Schacht verankert werden, tun.
Fenster/Dachkuppeln nach DIN EN 1627:
Ab RC 2 ist gewährleistet, dass die Gesamtkonstruktion von Rahmen, Beschlag und Verglasung keine Schwachstellen aufweist. Auch Fenster können nachgerüstet werden. Hier ist auf Bauteile zu achten, die der DIN-Norm 18104 Teil 1 und 2 entsprechen. Zusätzlich sind abschließbare Fenstergriffe nötig. Eine Nachrüstung von Dachkuppeln ist häufig nicht möglich – hier sollte auf der Innenseite ein einbruchhemmendes Gitter angebracht werden.
Schaufenster nach DIN EN 356:
Schaufenster sollten mit einer angriffshemmenden Verglasung nach DIN EN 356, (mindestens P4A) und zusätzlich mit einbruchhemmenden Rollläden oder Gittern gesichert werden. Nicole Hören rät daher: „Schaufenster sollten möglichst nicht bis auf den Boden gehen, sondern über einen stabilen Sockel verfügen, damit Diebe nicht ungehindert mit einem Fahrzeug in das Schaufenster hineinfahren können.“
Rollläden/Rollgitter nach DIN EN 1627:
Beides eignet sich ab der Widerstandsklasse RC 2 zur Sicherung von Fenstern, Schaufenstern, Türen oder Durchgängen. Wenn möglich, sollten die Rollläden oder -gitter auf der Innenseite angebracht werden.
Zusätzliche Sicherungen für bestimmte Bereiche:
Räume oder Hallen, in denen hochwertige Maschinen, Geräte oder Waren aufbewahrt werden, aber auch Server- oder Kühlräume sollten ggf. besonders gesichert werden, evtl. durch den Einsatz von zusätzlichen Sicherungen wie elektronischen Zutrittskontrollen oder dem Einsatz von Bauteilen höherer Widerstandsklassen.
Automatische Zutrittskontrollanlage (ZKA):
Elektronische Zutrittskontrollanlagen sind immer dort besonders sinnvoll, wo eine große Anzahl oder hohe Fluktuation von Menschen geregelt werden muss, wie beispielsweise in größeren Firmen, Behörden oder Vereinen. Über eine elektronische Zutrittskontrolle per Karte, elektronisch programmiertem Schlüssel, Transponder oder über Zahlencodes kann genau bestimmt werden, wer zu welchem Bereich im Unternehmen Zutritt hat. Zu besonders sensiblen Bereichen sollte nur ein begrenzter Personenkreis Zutritt haben – auch dieses kann z. B. über Karte/Transponder geregelt werden. Scheiden Beschäftigte aus dem Unternehmen aus oder geht eine Karte oder ein Transponder zum Beispiel verloren, ist der Zutritt ohne großen Aufwand zu sperren. „Ich rate ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen davon ab, normale Schließanlagen zu verwenden. Kommt zum Beispiel ein Generalschlüssel abhanden, ist ein Betrieb gezwungen, die gesamte Schließanlage auszutauschen. Bei einer elektronischen Zutrittskontrollanlage ist dies nicht nötig“, sagt Nicole Hören.
Tresore:
Wichtige Unterlagen und Wertsachen sollten in einem nach DIN EN 1143-1 zertifizierten und geprüften Tresor („Wertschutzschrank“) aufbewahrt werden. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen und Sicherheitsstufen. Sie beginnen beim Widerstandsgrad 0. Der Widerstandsgrad sollte je nach Wert des Inhalts und entsprechend den Vorgaben des Versicherers gewählt werden. Eine Zertifizierungsmarke (Metallschild) des VdS oder ECB S an der Türinnenseite gewährleistet gleichbleibende Qualität. „Wertschutzschränke sollten auf jeden Fall fachgerecht und massiv verankert werden. Außerdem sollten sie möglichst verdeckt aufgestellt werden, da sie bei Dieben Begehrlichkeiten wecken“, rät Nicole Hören.
Außenanlagen
Zäune:
Besonders größere Betriebsgelände sollten durch eine Zaunanlage umschlossen werden. Dieser sollte möglichst stabil (kein Maschendrahtzaun) und ausreichend hoch sein sowie mit genügend Abstand zum Gebäude errichtet werden. Der Zaun sollte nicht leicht zu übersteigen sein und auch eine Begrünung sollte nicht als Übersteighilfe genutzt werden können. Ggf. ist vor dem Zaun ein Durchfahrtsschutz zu errichten.
Beleuchtung:
Licht ist eine zusätzliche Maßnahme, um Einbrecher abzuschrecken. Eine Beleuchtung an Eingängen und Toren, die durch Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren aktiviert wird, macht Sinn.
Bepflanzung:
Bäume oder Hecken, die sich dicht am Gebäude befinden, können als Aufstiegs- oder Einstiegshilfe genutzt werden. Außerdem geben sie Einbrechern Deckung. Achten Sie bei der Bepflanzung daher auf genügend Abstand zum Gebäude.
Aufstiegshilfen:
Auf Firmengeländen finden Täter häufig alle möglichen Gegenstände, die sie als Aufstiegshilfen nutzen können. Potenzielle Aufstiegshilfen sollten daher möglichst eingeschlossen werden.
Empfehlungen der Polizei
- Vor Geschäftsschluss kontrollieren, ob alle Türen und Fenster verschlossen sowie Rollläden heruntergelassen sind und ggf. die Einbruchmeldeanlage scharf geschaltet ist.
- Nur ins Schloss gezogene Türen sind von außen leicht zu öffnen, deshalb Türen grundsätzlich zweifach abschließen.
- Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
- Schlüssel/Zahlencodes von Tresoren und Generalschlüssel, aber auch Schlüssel von Firmenfahrzeugen unbedingt sicher aufbewahren. Schreibtischschubladen oder Schlüsselkästen sind dafür ungeeignet.
- Bei Schlüsselverlust Schließzylinder auswechseln
- Sicherheit ist „Chefsache“. Deshalb sollten die Beschäftigten für das Thema Sicherheit sensibilisiert und ein Sicherheitsverantwortlicher benannt werden.
- Auf fremde Personen und Fahrzeuge im Gebäude und auf dem Gelände achten. Verdächtige Personen ansprechen, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Besondere Merkmale verdächtiger Personen und Fahrzeuge einprägen und notieren.
- Bei Gefahr und verdächtigen Wahrnehmungen (Personen, Fahrzeuge) sofort die Polizei über Notruf 110 verständigen. Eine Konfrontation mit den Tätern vermeiden.
SBa (27.04.2023)