Gewalt in der Partnerschaft
Die polizeilich registrierten Fallzahlen nehmen zu
Opfer trauen sich oft nicht, ihren gewalttätigen Partner anzuzeigen
© Tiko, Adobe Stock
Zwei Jahre lang wurde Angelika von Jörg, der eigentlich anders heißt, kontrolliert und gedemütigt. Erst dann schaffte sie es, ihre Sachen zu packen und ihren gewalttätigen Partner zu verlassen. Die heute 52-Jährige ist kein Einzelfall. Wie die Kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts zeigt, nimmt die Partnerschaftsgewalt in Deutschland zu. 2016 wurden etwa 133.000 Fälle registriert, in denen Opfer durch Ehepartner, Lebensgefährten oder ehemalige Partner verletzt, vergewaltigt, sexuell genötigt, bedroht, gestalkt oder getötet wurden.
Jeder kann zum Opfer werden
Beim Thema Partnerschaftsgewalt ist häufig von weiblichen Opfern die Rede. Wie die Kriminalstatistische Auswertung verdeutlicht, sind Frauen mit etwa 82 Prozent überwiegend die Leidtragenden. Dennoch sind auch Männer betroffen. Von den im Jahr 2016 erfassten Opfern waren etwa 24.000 männlich. Die körperliche Überlegenheit eines Partners ist also keine Voraussetzung für Gewalt in Partnerschaften. Auch stimmt es nicht, dass Partnerschaftsgewalt nur in unteren sozialen Schichten vorkommt. Sie ist vom Bildungsstatus beziehungsweise von der sozialen oder kulturellen Herkunft der Personen unabhängig. Vielmehr geht es um Macht in Beziehungen in Verbindung mit einem Mangel an individueller Impulskontrolle durch den Täter oder die Täterin.
Delikte und Beziehungsstatus
In den meisten Fällen mussten die Opfer einfache Körperverletzungsdelikte erdulden (64,7 Prozent), gefolgt von Bedrohungen (14 Prozent). In 12,6 Prozent der Fälle handelte es sich um gefährliche, schwere Körperverletzung, zum Teil sogar mit Todesfolge. 8.525 Menschen wurden zum Opfer von Stalking durch den Partner und 2.567 zum Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung. Hinzu kamen 441 Fälle von Mord und Totschlag. Betrachtet man die Beziehung der Opfer zu den Tatverdächtigen, wurde die Gewalt überwiegend durch einen ehemaligen Partner ausgeübt (36,7 Prozent). In 33,8 Prozent der Fälle war der Tatverdächtige der Ehepartner und in 29 Prozent der Freund oder die Freundin.
Tatverdächtige im Fokus
2016 wurden 112.818 Tatverdächtige polizeilich registriert, die Gewalt gegen den Partner ausüben wollten oder ausgeübt haben. Davon waren rund 81 Prozent männlich und 19 Prozent weiblich. Etwa ein Viertel der Tatverdächtigen stand zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. In der Regel wird Gewalt in Partnerschaften zwischen Erwachsenen über 21 Jahren verübt (94,5 Prozent). Mit einem Anteil von fast einem Drittel sind die meisten Tatverdächtigen zwischen 30 und 39 Jahren alt.
Wer schlägt, muss gehen
Wie im Fall der 52-jährigen Angelika lebte 2016 etwa die Hälfte der Opfer mit dem oder der Tatverdächtigen zusammen. Dadurch wird der Alltag zum Spießroutenlauf. Dem Wunsch, den Partner zu verlassen, ist eine deutliche Hürde gesetzt, denn durch den gemeinsamen Haushalt ist man oft sozial und finanziell voneinander abhängig. Viele Opfer fürchten die Unsicherheit neuer Lebensumstände. Um sie besser zu schützen, wurde das Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Es ermöglicht den Betroffenen, die gemeinsame Wohnung zu nutzen, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen, nach dem Motto: Wer schlägt, muss gehen. Eine solche Entscheidung wird auf Antrag des Opfers von einem Familiengericht getroffen.
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