Die Bundespolizei soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Anlagen der Bundesbahn fernhalten. So schreibt es das Gesetz vor. Die Mittel dafür sind vielfältig. Im Paragraph 3 des Bundespolizeigesetzes ist genau festgeschrieben, welche Aufgabe den Beamten auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes zufällt. Sie haben Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die
- den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
- beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung.
Die Einsatzschwerpunkte
- Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, zum Beispiel gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr,
- gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen im Personennahverkehr zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit,
- Maßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (zum Beispiel im Fußballreiseverkehr).
Dienst rund um die Uhr
Rund 5.000 Beamte und Beamtinnen leisten im Bahnhofs- und Gleisbereich ihren Dienst. Die Bundespolizei ist für Reisende unter der kostenfreien Rufnummer 0800 68 88 000 zu erreichen.
