Kurztipp Einbruch ins Fahrzeug – was tun?

Einbruchschutz für das Auto

Die Handtasche auf dem Beifahrersitz, das Navigationsgerät oder das hochwertige Autoradio: Immer wieder haben es Kriminelle auf Gegenstände in Fahrzeugen abgesehen. Einige Täter schlagen dafür Autoscheiben ein, andere brechen das Schloss auf oder manipulieren die elektronische Zentralverriegelung. Wer zum Opfer eines Fahrzeugeinbruchs wird, sollte sich wie folgt verhalten:

  1. Infomieren Sie unverzüglich die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  2. Fotos vom Fahrzeug und vom entstandenen Schaden machen.
  3. Diebstahl von der Polizei bescheinigen lassen.
  4. Vorfall bei Fahrzeug-Versicherung und ggf. Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung melden.
  5.  Hausratsversicherung über gestohlene Gegenstände informieren.
  6. Kostenvoranschlag für Reparatur bei Werkstatt erstellen lassen.
  7. Muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden? Ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.
  8. Benötigte Dokumente: Personalausweis/Reisepass, Liste und Bilder der gestohlenen Gegenstände gemäß Hausratliste, Police Fahrzeug-Versicherung, Police Hausratversicherung, Police Rechtsschutzversicherung, Police Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden), Fahrzeugschein, Mitgliedskarte Automobilclub

Weitere Informationen

   

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