Im Wald abgestelltes Autowrack
Im Wald abgestelltes Autowrack

Altöl, Schrottkühlschränke und -autos gehören nicht in den Wald

„Die Leute sollen nicht einfach die Augen zumachen“

Polizeidirektor Olaf Schremm, LKA 23, Dezernat Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte, Berlin berichtet über seine Arbeit gegen die Müllsünder.

Was sind denn die typischen „Alltagsvergehen“, mit denen Sie zu tun haben und wo liegen dabei die Gefahren für die Umwelt?

Man muss da erst einmal klar unterscheiden zwischen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise dem Wegwerfen einer Zigarettenkippe oder dem „Wild-Urinieren“ und wirklichen Straftaten wie zum Beispiel dem Abstellen eines alten Schrottautos in einer Seitenstraße. Für Ordnungswidrigkeiten ist nämlich generell das Ordnungsamt zuständig. Die Polizei hingegen übernimmt die Verfolgung von Straftaten. Und hier gehört unter anderem eben das Abstellen von alten Autos dazu. Das ist sehr beliebt. Auch ganz weit oben auf der Skala ist das illegale Entsorgen von Elektrogeräten, wie zum Beispiel Kühlschränken. Die werden dann gerne einfach mal im Wald abgestellt. Auch das Entsorgen von Altölkanistern an irgendeiner Ecke kommt recht häufig vor. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um so genannte „gefährliche Abfälle“, da dort Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder Schmierstoffe austreten können, die für die Umwelt schädlich sind. Werden diese nicht ordnungsgemäß entsorgt, handelt es sich um eine Straftat, die in der Regel von der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl geahndet wird. Und der liegt bei derartigen Vergehen normalerweise bei mehreren Tausend Euro. Im industriellen Bereich gibt es dann noch das gesetzwidrige Betreiben von Anlagen – also von wilden Schrottdeponien oder Lagerstätten von Abfall. Das zählt auch zu den klassischen Dingen. Dafür gibt es in der Regel ganz erhebliche Geldbußen, da die Gefahr für die Umwelt natürlich enorm ist.

Wie schwer sind denn die verursachten Schäden?

Das ist schwer zu sagen, weil es sehr unterschiedlich ist. Nehmen Sie beispielsweise versickerndes Heizöl im Vorgarten, wenn beim Befüllen des Öltankes eines Einfamilienhauses der Schlauch abfällt und dabei mehrere hundert Liter Heizöl in den Vorgarten fließen – das sind schon Kosten von einigen Tausend Euro, um das Erdreich abzutragen. Auf der anderen Seite verursacht ein abgestelltes Fahrzeug, das man loswerden möchte, nicht direkt messbaren Schaden, wenn dort nicht gerade etwas ausläuft. Da ist aber dann die so genannte „abstrakte Gefährdung“ gegeben, das heißt, es könnte etwas auslaufen. Und das allein begründet schon den Straftatenverdacht, ohne dass überhaupt ein Schaden eingetreten ist.

Illegale entsorgte Kühlschränke

© wellphoto, fotolia

Wie hoch ist denn die Aufklärungsquote bei diesen Umweltvergehen?

Allgemein gesehen, wenn es um die Umweltkriminalität geht, liegt die Aufklärungsquote bei etwa 60-70 Prozent. Wobei Fälle wie ein abgestellter Kühlschrank nur selten beobachtet werden und so auch selten ein Täter ermittelt werden kann. Festgestellt wird es dann meistens entweder durch die eigenen Mitarbeiter des Funkwageneinsatzdienstes oder es wird durch Anwohner gemeldet. Bei alten Autos sieht das natürlich schon ganz anders aus. Da gibt es ja mehrere Identifizierungsmerkmale. Hier ist die Aufklärungsquote dann auch dementsprechend hoch – da kann man von etwa 90 Prozent ausgehen. Es sei denn, es sind ausländische Fahrzeuge, die außerhalb der EU zugelassen wurden, da haben wir dann natürlich auch Schwierigkeiten.

Wie entsorge ich gefährliche Abfälle denn ordnungsgemäß?

Das ist ein ganz wichtiges Thema. Denn anscheinend wissen viele Bürger nicht, dass sie ihre Elektrogeräte völlig kostenfrei bei allen Müllentsorgern abgeben können. Die Müllentsorgungsbetriebe sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Altgeräte kostenlos zu entsorgen. Im Grunde kann sich jeder die Spritkosten sparen, um in den Wald zu fahren und seinen Kühlschrank dort abzustellen. Mal ganz davon abgesehen, dass es strafbar ist und man der Umwelt enorm schadet. In manchen Städten werden die Geräte sogar kostenlos von zu Hause abgeholt. Ähnlich sieht es bei der Entsorgung von alten Autos aus: Generell ist es so, dass der Hersteller oder Importeur des Wagens ebenso verpflichtet ist, alte Modelle kostenfrei zu entsorgen. Dazu muss er flächendeckend zertifizierte An- und Rücknahmestellen einrichten, bei denen die Fahrzeuge dann fachgerecht entsorgt werden. Der Fahrzeughalter wiederum ist verpflichtet, das alte Fahrzeug in einem solchen zugelassenen Betrieb abzugeben. Altöl muss selbstverständlich bei einer Altölsammelstelle abgegeben werden – auch hier ist die Entsorgung kostenfrei. Und auch Verkäufer – also beispielsweise Tankstellen – sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

Wie kann ich als Bürger bei der Aufklärung von Umweltvergehen helfen und an wen kann ich mich wenden?

Umweltvergehen können unter der Telefonnummer 110 gemeldet werden. Wenn man konkret etwas beobachtet hat, sollte man den Sachverhalt dort schildern. Je nach Fall wird sofort ein Funkwagen entsandt, oder es werden ihnen entsprechende Verhaltensempfehlungen gegeben. Sie können natürlich auch auf die nächstgelegene Polizeidienststelle gehen und Ihre Beobachtungen dort zu Protokoll geben. Das kann man rund um die Uhr tun. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass derartige Hinweise und Beobachtungen von Mitbürgern und -bürgerinnen sehr wichtig für uns sind – die gesamte Straftatenverfolgung beruht in der Regel darauf. Ohne diese wären wir hier gar nicht arbeitsfähig. Außerdem schaden die genannten Vergehen der Umwelt wirklich enorm – es sollte jedem daran gelegen sein, etwas dagegen zu tun. Und man kann sicher sein, dass das Ganze in der Regel wirklich spürbare Folgen für den Täter nach sich zieht. Da geht kaum jemand ohne Geldbuße aus dem Verfahren. Selbst wenn es „nur“ der abgestellte 5-Liter-Altölkanister ist. Den Fall hatten wir übrigens gerade erst wieder. Derjenige hat eine Geldbuße von über 1000 Euro bekommen. Die Leute sollten nicht einfach die Augen zumachen, wenn sie so etwas beobachten. Jedem Hinweis wird nachgegangen. Die Bürger und Bürgerinnen müssen und sollen ja nicht persönlich einschreiten. Aber man kann sich zum Beispiel das Kennzeichen aufschreiben, die Uhrzeit merken oder sich generelle Notizen machen – und dann die Polizei informieren. Die macht dann alles Weitere.

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