Um ein Fahrrad oder E‑Bike gegen Diebstahl zu schützen, hilft vor allem ein gutes Fahrradschloss. Zusätzliche Sicherheit versprechen GPS-Tracker mit Funkpeilsendern, die offen oder versteckt am Fahrrad verbaut werden. Auch für andere Fahrzeuge wie Autos, Wohnmobils und Mopeds sowie Wertgegenstände, darunter Gepäckstücke, können GPS-Tracker unter Umständen eine wirksame Ergänzung zum Schutz bzw. zur Wiederbeschaffung des Eigentums sein. Wer Tracking-Devices verwenden möchte, sollte sich jedoch vorab mit der rechtlichen Situation vertraut machen.
Breites Angebot auf dem Markt
Die Vielfalt der Tracking-Möglichkeiten hat sich in den letzten Jahren dank technischer Weiterentwicklungen deutlich erhöht. Auf dem Markt gibt es inzwischen ein großes Angebot unterschiedlicher GPS-Tracker. Die Abkürzung GPS steht für „Global Positioning System“ – übersetzt bedeutet das so viel wie „globales Positionsbestimmungssystem“. Laut Definition handelt es sich bei einer GPS-Ortung also um die Lokalisation eines Objekts mit Hilfe eines GPS-Senders. Das Objekt kann dabei eine Person, ein Tier, ein Auto, eine Tasche oder ein Koffer sein. Die genaue Standortbestimmung läuft in der Regel per GPS-Satellitennavigation. Der GPS-Sender ist dabei stets mit einem GPS-Empfänger verbunden und sendet diesem die aktuelle Position. Dabei wird eine sehr hohe Genauigkeit erreicht, und die erfassten Daten können mit nur wenigen Sekunden Verzögerung übertragen werden. Die einzige Voraussetzung für eine Live-Ortung ist die Verbindung mit einem Transmitter und dem Mobilfunknetz. Im Falle eines Diebstahls kann der Weg des gestohlenen Objekts (z. B. Fahrrad) also nachverfolgt und der neue Abstellort ermittelt werden.
SIM-Karte und Akku erforderlich
Für die meisten GPS-Tracker benötigt man eine SIM-Karte. Dabei fallen für die Verwendung meist Gebühren, die oftmals vom Mobilfunkprovider und nicht vom Hersteller des Trackers erhoben werden. Außerdem sind die meisten Geräte mit einem kleinen Akku ausgestattet, der regelmäßig aufgeladen werden muss. Bei manchen Trackern steht bereits ein Aufladen nach rund einer Woche an. Wer einen GPS-Tracker an seinem Fahrrad oder E-Bike anbringen möchte, könnte Glück haben: Einige Hersteller lösen das Ladeproblem, indem der Tracker an der Fahrradbeleuchtung verbaut und über den Nabendynamo oder E-Bike-Akku mit Energie versorgt werden können. Somit kann sich der Tracker während der Fahrt immer wieder aufladen und man muss ihn nicht extra zum Laden abbauen.

Im Falle eines Diebstahls kann der Weg eines gestohlenen Fahrrads per GPS-Ortung nachverfolgt werden
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Rechtliche Vorschriften
Wenn der GPS-Tracker an Autos oder Gegenständen angebracht wird, die im eigenen Besitz sind, gibt es hierfür keine rechtlichen Einschränkungen. Hat man also am eigenen E-Bike, Fahrrad, Auto oder Koffer einen versteckten Tracker angebracht, darf man im Falle eines Diebstahls die entsprechenden Daten und Hinweise direkt an die Polizei weiterleiten. Bei der Wiederbeschaffung von Diebesgut ist die Polizei jedoch an geltendes Recht gebunden. Steht das gestohlene Rad zum Beispiel im Keller oder zugriffsgeschützten Innenhof einer Wohnsiedlung, sind auch der Polizei ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss erst einmal die Hände gebunden. Wer in einem solchen Fall zur Selbstjustiz greift und den vermuteten Dieb bzw. die vermutete Diebin zur Rede stellt oder das Rad sogar zurückstiehlt, macht sich unter Umständen strafbar. Für Personen gilt: Sie dürfen grundsätzlich nur dann per GPS-Tracking überwacht werden, wenn sie zuvor ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Eine Ausnahme gilt für Kinder. Somit dürfen Eltern ihre Kinder in der Regel via GPS-System verfolgen. Dies sollte aber nicht unwissentlich geschehen und muss in der Regel begründet werden.
Kein alleiniger Diebstahlschutz
GPS-Tracker können im Alltag nützlich sein – einen Diebstahl verhindern können sie jedoch nicht. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Tracker lediglich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, das gestohlene Fahrzeug oder den gestohlenen Gegenstand nach dem Diebstahl wiederzufinden und so den Schaden zu verringern. Ein GPS-Tracker kann somit zwar eine sinnvolle Ergänzung sein, ersetzt jedoch keinen Diebstahlschutz. Vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Fahrrädern und E-Bikes sollten deshalb immer zuerst in ein gutes Schloss investieren und dieses stets an einem stabilen, fest im Boden verankerten Gegenstand befestigen.
KF (Stand 23.12.2022)

