Waffenkriminalität bleibt ein hohes Sicherheitsrisiko
Waffenkriminalität bleibt ein hohes Sicherheitsrisiko

Weniger Verstöße – aber mehr Schusswaffengewalt

Waffenbesitz in Deutschland

4.775 Mal wurde im Jahr 2024 in Deutschland mit einer Waffe im Zusammenhang mit einer Straftat geschossen, in weiteren 4.685 Fällen wurde zumindest mit einer Schusswaffe gedroht. Das ergibt sich aus dem „Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024“, das vom Bundeskriminalamt erstellt wurde. Das deutsche Waffengesetz (WaffG) und das Waffenregistergesetz (WaffRG) wurden zuletzt im Jahr 2021 aktualisiert. Die Gesetzesverschärfungen sind unter anderem vor dem Hintergrund steigender rechtsextremen Gewalt in Deutschland entstanden.

Bedrohungen mit Schusswaffen steigen an

Menschen erwerben oder besitzen Waffen, für die sie keinen Waffenschein haben. Sie führen die illegalen Waffen mit sich und haben sie möglicherweise aus dem Ausland nach Deutschland mitgebracht. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 36.056 Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verzeichnet. Auch wenn die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr (36.362 Verstöße) leicht rückläufig sind, lag die Summe aller Verstöße über dem Durchschnittswert der vergangenen fünf Jahre.

Die Anzahl der registrierten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen steigt seit 2021 kontinuierlich an: Während es 2021 insgesamt 7.955 Fälle waren, kam es 2024 schon zu 9.460 Fällen. Davon wurde in 4.685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht; in 4.775 Fällen kam es tatsächlich zur Schussabgabe. Am häufigsten fielen im Jahr 2024 Schüsse in Berlin, gefolgt vom Saarland und Hamburg.

Kontrollpflicht des Staates

In Deutschland befinden sich laut Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR) etwa 5,02 Millionen Waffen in Privatbesitz. Auf dem Land gibt es mehr Waffen als in der Stadt. Ende 2024 gab es laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland rund 872.000 gültige Kleine Waffenscheine. Damit erreichte ihre Zahl einen erneuten Höchststand, nachdem sie schon in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen war. Besitzer eines Kleinen Waffenscheins sind zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Der eigentliche Waffenschein zum Führen scharfer Schusswaffen wird nur wenigen Personen mit einem begründeten Bedarf erteilt. Der Staat schaut genau hin, wer eine Waffe besitzen und zu welchen Zwecken er sie benutzen darf. Der Umgang mit Waffen ist im Waffengesetz (WaffG) geregelt. Wichtige Veränderungen im letzten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG), das im Februar 2020 in Kraft trat, betreffen zum einen die Zuverlässigkeitsprüfung, bei der unter anderem der Verfassungsschutz mit einbezogen wird. Andererseits werden die Hersteller dazu verpflichtet, alle Waffenbestände ins Nationale Waffenregister zu übertragen und jeden Besitzerwechsel zu melden. Diese Verschärfungen erfolgten, damit zum Beispiel rechtsextreme Gewalttäter nicht in den Besitz von Schusswaffen gelangen.

Der illegale Handel beruht zunehmend auf professionellen Methoden

Der illegale Handel beruht zunehmend auf professionellen Methoden

Andrey Popov / stock.adobe.com

Internet als Waffenbörse

Immer mehr illegale Waffen tauchen im Zusammenhang mit Gewalt- und Drogendelikten auf. Das ist ein besonders besorgniserregender Trend. Der Besitz und Einsatz solcher Waffen bedroht ganz konkret das Leben und die Gesundheit von Bürgerinnen, Bürgern und Einsatzkräften. Ein aktueller Prozess in Berlin zeigt die Dimension des Problems: Acht Männer stehen dort unter Anklage, weil sie zwischen Oktober 2022 und Juni 2024 mehr als 300 halb- und vollautomatische Waffen aus der Türkei importiert und verkauft haben. Bei Durchsuchungen wurden 31 Schusswaffen sichergestellt. Große Probleme bereiten der Polizei außerdem der illegale Waffenhandel im Internet sowie neue Fälschungstrends – darunter illegal im 3D-Druckverfahren hergestellte Schusswaffen. „Die anhaltend hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen in (ehemaligen) Krisen- und Kriegsgebieten, die illegale Herstellung, der illegale Umbau, die illegale Reaktivierung frei erwerblicher Schusswaffen sowie das zunehmende Auftreten von totalgefälschten Schusswaffen werden auch in der Zukunft Herausforderungen bei der Bekämpfung der Waffenkriminalität darstellen“, schreibt das BKA im aktuellen Lagebild: „Für die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten ist die Bekämpfung des international organisierten Waffenhandels Gegenstand strategischer und operativer Schwerpunktsetzungen.“

Hohe Aufklärungsquote

Im Gegensatz zur durchschnittlichen Aufklärungsquote von Straftaten (58 Prozent) im Jahr 2024 ist die Zahl aufgeklärter Fälle im Bereich der Waffenkriminalität hoch. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz wurden 92,3 Prozent (2023: 92,1 Prozent) der Fälle aufgeklärt. Diese hohe Aufklärungsquote hat einen praktischen Grund. Die Waffenkriminalität fällt in den Bereich der sogenannten Kontrollkriminalität: „Das bedeutet, dass polizeiliche Erkenntnisse zu diesem Phänomen weit überwiegend durch eigeninitiierte (Kontroll-)Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden gewonnen sowie Tatmittel und Tatverdächtige häufig zusammen festgestellt werden“, so das BKA. Verstöße fallen nur auf, wenn kontrolliert wird. Dann kann man den Sachverhalt in den allermeisten Fällen aufklären. Ohne Kontrollen bleibt der illegale Besitz von Waffen jedoch unentdeckt. Die Dunkelziffer dürfte entsprechend hoch sein.

KF (29.08.2025)

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