Verkehrssicherheit

Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherheit sollen Unfälle und deren Folgen vermeiden. Verkehrssicherheit allgemein betrifft den Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr.

Straßenverkehrssicherheit 

Sicherheit im Straßenverkehr hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa 

  • dem Straßenbau, 
  • den Verkehrsregeln, 
  • der (technischen) Sicherheit von Fahrzeugen und dem 
  • Verhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer. 

Das Zusammenspiel der für alle Sicherheitsbereiche relevanten „3-E-Formel“ „Engineering“ (straßenbauliche Maßnahmen) – „Education“ (erzieherische und aufklärende Maßnahmen) – „Enforcement“ (gesetzgeberische sowie polizeiliche Maßnahmen) bildet die Basis für die Verkehrssicherheitsarbeit. 

Straßenbauliche Maßnahmen 

Zum Bereich Straßenbau gehören zum Beispiel verkehrslenkende Maßnahmen wie etwa das Aufstellen von Verkehrsschildern und Ampeln, oder der Ausbau und die Instandhaltung von Straßen, Bürgersteigen und Radwegen. Im Rahmen einer so genannten selbsterklärenden und fehlerverzeihenden Gestaltung können Straßen so angelegt oder umgebaut werden, dass die Unfallgefahr verringert wird. 

Erzieherische und aufklärende Maßnahmen 

Jeder Verkehrsteilnehmer sollte wissen, wie er sich im Straßenverkehr sicher bewegt ohne sich oder andere zu gefährden. Maßnahmen zum Erwerb von Verkehrskompetenz sind etwa Verkehrserziehungsprogramme in Schulen in Kooperation mit der Polizei, Ausbildungsprogramme und -prüfungen zum Führen eines Fahrzeugs wie zum Beispiel die Radfahrprüfung oder die Führerscheinprüfung für Motorrad, Auto oder LKW. In verschiedenen Kampagnen, Programmen und Aktionen wird regelmäßig auf spezielle Gefahrenpotenziale im Straßenverkehr aufmerksam gemacht. So sollen Verkehrsteilnehmer zu einem verantwortungs- und sicherheitsbewussten Verhalten angeregt werden (gute Beispiele sind die Kampagne  „Runter vom Gas!“ oder das Programm „Crash Kurs NRW“.) Spezielle Kurse für bestimmte Zielgruppen wie etwa Fahrsicherheitstrainings für PKW, Motorrad oder LKW oder Verkehrssicherheitstrainings für Senioren bilden ein weiteres Angebot im Rahmen der Verkehrssicherheit.

Gesetzgeberische und polizeiliche Maßnahmen 

Der Gesetzgeber stellt Verkehrsregeln auf und legt Maßnahmen fest, wie Verstöße gegen diese Regeln zu ahnden sind (etwa im Bußgeldkatalog). Im Rahmen von Verkehrskontrollen und Überwachungen überprüft die Polizei die Einhaltung der Regeln und geht gegen Verstöße vor. Wichtige gesetzgeberische Maßnahmen, die maßgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen haben, sind beispielsweise: 

  • 1957: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h innerorts 
  • 1972: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf Landstraßen 
  • 1973: Anschnallpflicht für PKW-Fahrer, Einführung der 0,8 Promille-Grenze 
  • 1976: Helmpflicht für Motorradfahrer 
  • 1998: Einführung der 0,5 Promille-Grenze 

Technische Sicherheit von Fahrzeugen 

Auch die technische Ausrüstung von Fahrzeugen trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei – regelmäßige Überprüfungen beim TÜV sind daher verpflichtend. Besonders sicherheitsrelevant sind:

  • Bremsen 
  • Stoßdämpfer 
  • Bereifung 
  • Beleuchtung 

Fahrerassistenzsysteme wie etwa die Antriebsschlupfregelung (ASR), das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP), der Tempomat, ein Abstandsregelautomat (Adaptive Cruise Control – ACC) oder ein Bremsassistent (BAS) können ebenfalls zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen. 

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