Einbruchschutz Intensiv
Nachrüstung von mechanischem Einbruchschutz
Ein sinnvolles Mittel für den Einbruchschutz ist es, die Fenster und Türen nachrüsten. Der Einbau von neuen, einbruchhemmenden Türen und Fenstern ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Wer sein Heim sichern möchte, die Kosten dafür aber im überschaubaren Rahmen halten möchte, ist mit einer Nachrüstung oft gut beraten. Die Verriegelung ist dabei das A und O, da die meisten Einbrüche durch Aufhebeln von Türen oder Fenstern geschehen. Wichtig ist, dass alles Sinnvolle nachgerüstet und aufeinander abgestimmt wird, damit keine Schwachstellen offen bleiben. Jede Nachrüstung sollte nur von einer darauf spezialisierten Fachfirma durchgeführt werden, die ausschließlich DIN-zertifizierte Materialien einsetzt!
Darauf sollten Sie bei der Nachrüstung achten:
Wer zahlt die Nachrüstung?
Einbruchschutz ist grundsätzlich Mietersache. Man kann den Vermieter zwar fragen, ob er sich an den Kosten beteiligt – schließlich ist der Schutz gegen Einbruch auch in seinem Interesse – darauf bestehen kann man jedoch nicht. Entscheidet man sich als Mieter für eine Nachrüstung, muss man den Vermieter darüber informieren und sollte sich die Maßnahmen im Mietvertrag gegenzeichnen lassen.
- Türen:
An Türen macht eine Mehrfachverriegelung (DIN 18251) mit Stangenverriegelung oder eine Verriegelung mit Schwenkhaken Sinn (DIN 18104 Teil 1).
Es sollten Profilzylinder zertifiziert nach DIN 18252 mit Bohrschutz sowie Schutzbeschläge nach DIN 18257 mit Ziehschutz verwendet werden.
Denken Sie nicht nur daran, die Schließseite der Tür zu sichern, sondern auch die Bandseite, also die Seite, an der die Tür im Rahmen hängt. Hier können so genannte Hintergreifhaken (DIN 18104 Teil 1, mindestens vier) zum Einsatz kommen, damit die Tür nicht einfach ausgehängt werden kann.
Die Türzarge (Türrahmen) muss fest mit dem Mauerwerk verbunden und druckfest hinterfüttert sein. Außerdem muss das Türblatt stabil sein (mindestens 40 mm dick, wenn aus Holz).
Ein Kastenriegelschloss als Türspaltsperre hilft dabei, dass die Tür nur einen Spaltbreit geöffnet werden kann.
Idealerweise lassen Sie nachträglich einen Türspion, möglichst mit Weitwinkel) einsetzen.
Auch Glaselemente in Türen sollten nachgerüstet werden – etwa durch aufschraubbare Plexiglasscheiben oder im Idealfall eine durchwurfhemmende P4A-Verglasung (DIN EN 356). - Fenster:
Fördermaßnahmen Einbruchschutz
Mehr Infos zu den Rahmenbedingungen und Konditionen stellt die Polizei NRW in einem PDF zur Verfügung.
Bei der Nachrüstung von Fenstern wird der vorhandene Dreh-Kipp-Beschlag ausgebaut und gegen eine Pilzkopfzapfenverriegelung (DIN 18104 Teil 2) ausgetauscht. Die Pilzkopfzapfen verhindern das Heraushebeln des Fensters.
Das normale Fensterglas sollte durch eine durchwurfhemmende P4A-Verglasung (DIN EN 356) ersetzt werden.
Abschließbare Griffe (DIN 18267) können die Sicherheit von Fenstern zusätzlich erhöhen. Dabei gilt: Immer den Schlüssel abziehen!
Neben der innenliegenden Nachrüstung von Fenstern kommen auch aufschraubbare Lösungen (DIN 18104 Teil 1) in Frage. Achten Sie hier jedoch unbedingt auf eine VdS-Zertifizierung. - Dachfenster, Kellerroste, Garagentore:
Dachfenster können durch Schubriegel zum Blockieren oder spezielle Winkel zum Einlegen vor Aufhebeln geschützt werden.
Zur Sicherung von Kellerrosten eigenen sich Vorlegestangen oder aufschraubbare Querriegelschlösser, damit man die Gitter nicht anheben kann.
Garagentore lassen sich mit Verriegelungsstange nachrüsten, die am Griffstück befestigt werden.
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