Bundesdatenschutzgesetz

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, um den Einzelnen vor einer Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Geltungsbereich 

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für die technische wie manuelle Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch 

  • öffentliche Stellen des Bundes und der Länder 
  • nichtöffentliche Stellen, die Datenverarbeitungsanlagen verwenden.

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, die einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das kann die Adresse, aber auch die Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse sein. Zu personenbezogenen Daten zählen auch Angaben über die ethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder sexuelle Präferenzen. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für alle Stellen mit Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland. Für Firmen mit Sitz im Ausland gilt es nicht. 

Umgang mit personenbezogenen Daten 

Generell gilt das Gebot der Datensparsamkeit. Das bedeutet: Es sollten am besten keine und wenn dann so wenig wie möglich personenbezogene Daten erhoben und genutzt werden. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder die Namen durch ein Pseudonym zu ersetzen, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist. Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass personenbezogene Daten beim Betroffenen eingeholt werden müssen. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn: 

  • eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder 
  • eine Verwaltungsaufgabe die Erhebung bei anderen Stellen erforderlich macht oder 
  • die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 

In jedem Fall muss der Betroffenen darüber informiert werden, von welcher Stelle und zu welchem Zweck seine personenbezogenen Daten genutzt werden. 

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