Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen bezeichnet ein internationales Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten.

Entstehung 

Das Abkommen wurde am 14. Juni 1985 von den EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden in Schengen, einem Ort in Luxemburg in der Nähe der Grenzen zu Deutschland und Frankreich, unterzeichnet. Erst fünf Jahre später – am 19. Juni 1990 – wurde das so genannte Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) unterzeichnet, das schließlich am 01. September 1990 in Kraft trat. Erst dann konnten die vereinbarten Richtlinien auch praktisch angewendet werden. Nach und nach traten weitere EU-Staaten (und einige Nichtmitgliedsländer) dem Schengener Abkommen bei: Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Dänemark, Finnland, Schweden, Island und Norwegen (1996), die Schweiz (2004), Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei (2007) sowie zuletzt Liechtenstein (2011). 

Inhalt 

Gegenstand des Schengener Abkommens ist die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen und die damit verbundene Entstehung eines einheitlichen Raums der Sicherheit und des Rechts. Im Einzelnen wurden 

  • die Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im „Schengen-Raum“ durch ein einheitliches Schengenvisum vereinfacht, 
  • Ausgleichsmaßnahmen bei Asylfragen festgelegt (z. B. Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats), 
  • Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel erarbeitet sowie 
  • die polizeiliche Zusammenarbeit und Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen gefördert. 

Eine vollständige Liste der Regelungsgegenstände findet man auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
 

Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige, bei der Ausreise aus Deutschland oder der Einreise nach Deutschland einen gültigen Personalausweis (oder Reiseausweis als Passersatz) mitzuführen, besteht weiterhin. Bei Missachtung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro. 

Vorteile für EU-Mitgliedsstaaten 

Durch den Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Union genießen EU-Bürgerinnen und -Bürger sowohl mehr Freiheit als auch mehr Sicherheit. Der Wegfall der Grenzkontrollen wird durch bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen und eine stärkere Vernetzung der Polizeiarbeit an den Binnengrenzen ausgeglichen. 

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