Verkehrshelfer

Verkehrshelfer unterstützen jüngere Schülerinnen und Schüler an gefährlichen Stellen auf ihrem Schulweg, indem sie die Verkehrs- und Schülerströme ordnen und den Kindern dadurch ein sicheres Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.

Verkehrshelfer = Schülerlotse? 

Verkehrshelfer engagieren sich ehrenamtlich für einen gefahrloseren Schulweg vor allem von Grundschulkindern, die sich an stark frequentierten Fahrbahnübergängen oft noch unsicher verhalten. Der ältere und bekanntere Begriff für Verkehrshelfer lautet „Schülerlotse“. Obwohl vor einigen Jahren der offizielle Begriff „Verkehrshelfer“ eingeführt wurde, sprechen viele Institutionen (z. B. die Deutsche Verkehrswacht) nach wie vor von „Schülerlotsen“. Meistens wird die Aufgabe von älteren Mitschülern wahrgenommen, die mindestens 13 Jahre alt sind oder die 7. Klasse besuchen. Aber auch Eltern, Großeltern, Geschwister und andere Erwachsene können sich zum Verkehrshelfer ausbilden lassen. 

Der Einsatz 

Verkehrshelfer werden vor Schulbeginn und nach Schulschluss für ca. 15 bis 30 Minuten – je nach Verkehrsaufkommen und Gegebenheiten an der jeweiligen Schule – eingesetzt. Ihre primäre Aufgabe ist, die Verkehrs- und Schülerströme zu ordnen und den Kindern zum richtigen Zeitpunkt das Signal zum Überqueren der Fahrbahn zu geben. Einsatzschwerpunkte sind vor allem Zebrastreifen, Ampelübergänge sowie Bus- und Bahnhaltestellen. Entscheidend ist, dass Verkehrshelfer sich nicht wie Polizisten verhalten – dass sie keine Fahrzeuge anhalten und nicht den Verkehr regeln. [Kasten] Bundesweit sind rund 50.000 Menschen als Verkehrshelfer tätig. Die Ausrüstung wird von der Deutschen Verkehrswacht gestellt und besteht aus einem neon-gelben oder orange-roten Überwurf mit dem Schriftzug „Verkehrshelfer“ und retroreflektierenden Leuchtstreifen, einer gleichfarbigen Schirmmütze und (bei Bedarf) einer Wetterschutz-Jacke. [/Kasten] 

Die Ausbildung 

Die Ausbildung bzw. Einweisung von Verkehrshelfern erfolgt durch zuständige Polizeibeamte in Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrern der jeweiligen Schule. Inhalte, die sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt werden, sind unter anderem 

  • Kenntnisse über klassische Verkehrsregeln und Verkehrszeichen, 
  • Kenntnisse über Reaktions- und Bremswege, 
  • der Umgang mit Gefahrensituationen, 
  • Möglichkeiten und Grenzen des Verkehrshelfers, 
  • haftungsrechtliche Fragestellungen sowie 
  • die Kommunikation mit Kindern, Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. 
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