Auslandskrankenversichrung

Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland. Sie wird sowohl als Zusatzversicherung von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen als auch von diversen privaten Versicherungen angeboten.

Auf Reisen versichert

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Ausland nur in begrenztem Umfang. Behandlungen in Privatkliniken oder Rücktransporte werden grundsätzlich nicht übernommen. Aus diesem Grund sollte man für den Urlaubszeitraum bzw. die Dauer des Auslandsaufenthalts stets eine Auslandskrankenversicherung (auch „Reisekrankenversicherung“) abschließen, die anfallende Kosten für eine Reihe von medizinisch notwendigen Leistungen trägt. Versichern können sich alle Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Neben den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bieten mittlerweile auch zahlreiche Kreditkartenunternehmen und Automobilclubs eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung an.

Welche Kosten werden übernommen?

Die meisten soliden Auslandskrankenversicherungen, die von gesetzlichen wie privaten Krankenkassen oder auch dem ADAC angeboten werden, decken hauptsächlich folgende Leistungen ab:

  • die ärztliche Behandlung von akut auftretenden Krankheiten,
  • Operationen,
  • benötigte Arznei- und Heilmittel,
  • Zahnbehandlungen sowie
  • den medizinisch notwendigen Rücktransport in eine deutsche Klinik.

Auch körperliche Unfallschäden sind in den meisten Fällen durch die Auslandskrankenversicherung zumindest teilweise abgedeckt, können in umfangreichem Maß aber auch durch eine Unfallversicherung geregelt werden.

Prämien und Versicherungsdauer

Auslandskrankenversicherungen sind in der Regel sehr günstig. Jahresverträge werden – je nach Versicherer – für Einzelpersonen zwischen acht und 25 Euro angeboten. Bei Familien liegen die Jahresbeiträge zwischen 17 und 40 Euro. Allerdings ist der Versicherungsschutz lediglich für bis zu sechs Wochen garantiert (Standard-Policen). Wer einen längerfristigen Urlaub plant, sollte einen leistungsstärkeren Tarif wählen – Langzeitkrankenversicherung greifen in der Regel bei Auslandsaufenthalten ab einer Dauer von drei Monaten.

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