V-Leute

V-Leute sind Vertrauensleute und Verbindungspersonen, die verdeckt Informationen aus politisch extremen oder kriminellen Gruppen beschaffen. Sie arbeiten im Auftrag von Polizei, Zoll oder der Nachrichtendienste.

Rekrutierung

Vertrauensleute sind Personen, die etwa vom Verfassungsschutz systematisch zur Gewinnung von Informationen über extremistische Bestrebungen eingesetzt werden. Sie sind keine Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Für ihre Informationen werden sie in der Regel entlohnt. Die Identität von Vertrauensleuten wird besonders geschützt (Quellenschutz). Der Einsatz von V-Leuten ist ein nachrichtendienstliches Instrument. Es können Privatpersonen sein, die durch ihren Beruf an viele auch für die Polizei interessante Informationen kommen, wie etwa Gastwirte. V-Leute rekrutieren sich aber auch aus kriminellen Kreisen. Dabei werden die V-Leute mit falscher Identität gezielt in bestimmte Milieus eingeschleust, gehören ihnen bereits an oder waren einmal Teil der Gruppe. Hierbei geht es vor allem um das Rotlichtmilieu, die Drogenszene, Gruppen der organisierten Kriminalität und extremistische politische Gruppen. Diese Verbindungspersonen beschaffen Informationen für Polizei, Zoll oder Nachrichtendienste. Personen, die im Nachrichtendienst eingesetzt werden, nennt man verdeckte Ermittler. V-Leute helfen den Behörden, Straftaten aufzudecken und aufzuklären sowie Strukturen krimineller Gruppen zu durchdringen. Die Beweggründe, als V-Mann zu agieren, sind unterschiedlich. Sie reichen von Eigeninteressen wie Rache oder Neid über die finanzielle Vergütung ihrer Tätigkeit bis hin zur Abmachung, dass im Gegenzug für ihre Dienste von einer Strafverfolgung gegen sie abgesehen wird. Gesetzliche Grundlage für den Einsatz von V-Leuten sind die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder.

Einsatz von V-Leuten

Es gibt Kritik an dem Einsatz von V-Leuten. So wird ihnen vorgeworfen, dass sie selbst Straftaten verüben oder andere dazu anzustiften. In rechtsextremen Gruppierungen soll die wahre Identität der V-Leute oft bekannt gewesen sein, sodass die Rechtsextremen diese Personen ihrerseits instrumentalisiert haben sollen. 2003 kam es zu einem Skandal, weil das NPD-Verbotsverfahren wegen des Einsatzes von V-Leuten aus Verfahrensgründen scheiterte, denn das Beweismaterial bestand auch aus Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes.Die Gewerkschaft der Polizei (GDP) verweist darauf, dass auch in Zukunft nicht auf den Einsatz von V-Leuten verzichtet werden kann. So hat das Bundesverfassungsgericht im ersten NPD-Verbotsverfahren festgestellt, dass extremistische und verfassungsfeindliche Gruppierungen oftmals im Geheimen agieren. Die Verschleierung der wahren Ziele sowie die Verschlüsselung der Telefon- und Mailkommunikation zählen dazu. Deshalb ist es naheliegend, dass der Staat zur Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Gruppen auf nachrichtendienstliche Methoden zurückgreifen muss. Dazu gehören auch V-Leute. Um diese Personen zu schützen, muss ihre Identität so weit wie möglich geheim gehalten werden. Die GdP teilt die Auffassung des Bundestagsuntersuchungsausschusses, dass es klare Vorgaben hinsichtlich der Auswahl, Eignung, Anwerbung und Beendigung der Zusammenarbeit mit V-Leuten geben muss.

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