Diebstahl

Ein Diebstahl ist eine Straftat, bei der eine fremde bewegliche Sache jemand anderem weggenommen wird – mit der Absicht, sie sich rechtswidrig anzueignen. Das Strafgesetzbuch kennt in seinen Paragrafen 242 bis 248 mehrere Formen dieses Delikts.

Rund 1,48 Millionen Diebstähle verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021. Das ist ein deutlicher Rückgang von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (1,68). Diebstähle bilden jedoch weiterhin die mit Abstand größte Gruppe innerhalb der Straftaten. Etwa ein Drittel der erfassten Fälle zählt dazu.

Schmuck, Navi oder Bares

Die Paragrafen 242 bis 248 beschreiben die verschiedenen Tatbestände genauer. In schweren Fällen, etwa beim Bandendiebstahl oder bei Gewerbsmäßigkeit, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Zielobjekte der Diebe sind sehr unterschiedlich: Autos oder Fahrräder sind ebenso betroffen wie Schmuckgegenstände, Navigationsgeräte für PKW oder in der Wohnung verwahrte Wertgegenstände und Bargeld. Eine Regel gilt generell: Diebe bevorzugen Objekte, deren Eigentümer schwer zu ermitteln sind. Schließlich soll die Beute möglichst unauffällig sein und leicht zu verkaufen sein. Wer es Dieben also schwer machen will, der sollte auf eine individuelle Kennzeichnung achten und beispielsweise Fahrräder von der Polizei mit einem Code versehen lassen.

Hohe Dunkelziffer

In der Kriminalstatistik für das Jahr 2021 führen die Ladendiebstähle mit 256.694 Fällen die verschiedenen Arten von Diebstahl an, gefolgt von Fahrraddiebstählen (233.584) sowie Diebstählen an und aus Kraftfahrzeugen (208.977). Taschendiebstähle schlugen mit 72.903 Anzeigen zu Buche, Wohnungseinbruchdiebstahl immerhin noch mit 54.236. Allerdings sind diese Zahlen nur bedingt aussagekräftig. Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass beispielsweise beim persönlichen Diebstahl aus unterschiedlichen Motiven mehr als 50 Prozent der Fälle gar nicht zur Kenntnis der Polizei gelangen – die Opfer verzichten auf eine Anzeige, etwa aufgrund einer besonderen Beziehung zum Täter.

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