Aufklärungsquote

In der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird neben Anzahl und Art der Straften in Deutschland auch die Aufklärungsquote ausgewiesen. Diese besagt, wie viel Prozent aller Taten von der Polizei aufgeklärt werden konnten.

Wann gilt ein Fall als aufgeklärt?

Ein Fall gilt in der polizeilichen Kriminalstatistik dann als aufgeklärt, wenn die Polizei einen oder mehrere Tatverdächtige mit hinreichendem Tatverdacht ermittelt hat. Nicht von Belang ist dabei, ob der Tatverdächtige von der Justiz angeklagt oder verurteilt wird. Diese Fälle erscheinen in der Statistik der Justiz. Bei der Aufklärungsquote in der polizeilichen Kriminalstatistik bleibt auch die Dunkelziffer, also die Anzahl der begangenen, aber nicht amtlich registrierten Straftaten, unberücksichtigt. 

Kontrolldelikte und Dunkelfelder

Die Aufklärungsquote ist unterschiedlich hoch, je nachdem, um welche Tat es sich handelt. Tötungsdelikte und Körperverletzungen haben eine eher hohe Aufklärungsrate, Diebstähle eine geringe. Eine Besonderheit gibt es auch im Bereich der sogenannten Kontrolldelikte. Dies sind Straftaten, die überhaupt nur durch Polizeikontrollen entdeckt werden, etwa Drogendelikte oder Umweltkriminalität. Hier gibt es meist eine sehr hohe Aufklärungsquote, aber auch ein großes Dunkelfeld. Denn wo nicht kontrolliert wird, bleiben die Taten im Verborgenen.

Wie hoch sind die Aufklärungsquoten?

Im Jahr 2022 wurden bundesweit 5.628.584 Straftaten polizeilich registriert. Die Gesamtaufklärungsquote lag mit 3.226.935 Fällen bei 57,3 Prozent. Hier gab es allerdings große Unterschiede zwischen den einzelnen Delikten: Mit 98,6 Prozent war die Quote zum Beispiel bei Sozialleistungsbetrug besonders hoch. Ebenfalls hoch war sie etwa bei Mord und Totschlag (93,8 Prozent) und anderen Tötungsdelikten sowie bei Rauschgiftdelikten (91,6 Prozent). Zudem konnten 92,5 Prozent der Straftaten gegen das Waffengesetz aufgeklärt werden. Vergleichsweise niedrig war hingegen die Aufklärungsquote bei Diebstahlsdelikten, vor allem Taschendiebstahl (6 Prozent), Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln wie EC-Karten (7,9 Prozent) und Fahrraddiebstahl (9,3 Prozent). Zudem konnten nur 25,3 Prozent der Sachbeschädigungen aufgeklärt werden, worunter beispielsweise Graffitischäden fallen.

Aufklärungsquote in einzelnen Bundesländern:

  • Baden-Württemberg: 61,4%
  • Bayern: 67,7%
  • Berlin: 44,9%
  • Brandenburg: 56,5%
  • Bremen: 45,5%
  • Hamburg: 46,7%
  • Hessen: 63,7%
  • Mecklenburg-Vorpommern: 62,5%
  • Niedersachsen: 61,7%
  • Nordrhein-Westfalen: 52%
  • Rheinland-Pfalz: 64,5%
  • Saarland: 59,8%
  • Sachsen: 54,6%
  • Sachsen-Anhalt: 54,3%
  • Schleswig-Holstein: 61,1%
  • Thüringen: 63,2%

Weitere Daten bietet die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2022.

Zurück