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Von der Unfallaufnahme bis zur Versicherungsmeldung

Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer ist schuld? Was macht die Polizei jetzt? Muss ich selbst Beweise sichern? Was muss ich wann bei meiner Versicherung melden? Trotz der emotionalen Aufregung aufgrund des Unglücks sollte man einen kühlen Kopf bewahren und wissen, was auf alle Unfallbeteiligten zukommt.

Abwicklung nach dem Unfall


Verkehrsunfall

© Christian Albert, MEV-Verlag

 

Nach einem Unfall stehen Betroffene vor vielen offenen Fragen: Wer ist schuld? Was macht die Polizei jetzt? Muss ich selbst Beweise sichern? Was muss ich wann bei meiner Versicherung melden? Trotz der emotionalen Aufregung aufgrund des Unglücks sollte man einen kühlen Kopf bewahren und wissen, was auf alle Unfallbeteiligten zukommt.

Die Aufnahme des Verkehrsunfalls durch die Polizei

Die Aufnahme eines größeren Unfalls mit Sach- und ggf. Personenschaden mit der Polizei wird anhand einer sehr detaillierten Checkliste durchgeführt. Dafür werden alle Tatbeteiligten und Zeugen befragt und eine Skizze des Unfallorts gemacht. Bei Bedarf werden auch Fotos erstellt, zum Teil nach einem aufwändigen Verfahren, das sich „Photogrammetrie“ nennt: Es ermöglicht den Ermittlern, im Nachhinein ein dreidimensionales Bild eines Unfallorts zu erstellen. Dazu müssen die Spuren mit Kreide markiert werden und beispielsweise orange-weiße Kegel auf die Dächer der Unfallfahrzeuge gestellt werden.

Bei kleineren Sachschäden

Kleine Sachschadensunfälle werden von der Polizei oft mit eingeschränkten Maßnahmen der Beweisführung aufgenommen – ohne eine Skizze und die Überprüfung technischer Sachverhalte an den Unfallwagen. Daher sollte man als Unfallbeteiligter gerade in solchen Fällen selbst Beweise sichern. Lassen Sie sich von der Polizei für den weiteren Schriftverkehr auch das Aktenzeichen des Verkehrsunfalls geben. 

Die Anerkennung einer Verwarnung durch die Polizei ist übrigens kein Schuldeingeständnis. Sie können die Verwarnung vor Ort auch ablehnen. Dann muss sich die Bußgeldstelle mit der Angelegenheit befassen. Dadurch entstehen allerdings etwas mehr Verwaltungskosten.

Die Abwicklung mit der Versicherung

Die Meldung des Unfalls bei der Versicherung sollte unverzüglich und umfänglich erfolgen, und zwar sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Rechtschutzversicherung.

Unfallaufnahmebogen

Viele Versicherer bieten einen vorgefertigten Unfallaufnahmebogen, an dem sich Privatpersonen orientieren können. Meist ist darin eine schematische Darstellung von Fahrzeugen enthalten, in der man ankreuzt, welche Stellen/Seiten der Fahrzeuge betroffen sind.

Tipp: Belege sammeln

Für die Abrechnung mit der Versicherung und um Ihre Kosten möglicherweise dem Unfallgegner gegenüber geltend zu machen, benötigen Sie Belege über alle Kosten, die Ihnen in Zusammenhang mit dem Unfall entstehen: Abschleppkosten, Fahrtkosten, Kosten für Medikamente und Behandlungen, Fahrtkosten der nahen Angehörigen ins Krankenhaus etc.. Auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall können unter Umständen geltend gemacht werden. 

Pkw-Schäden

Ist ein Pkw nicht mehr fahrtüchtig, wird er vom Unfallort in der Regel direkt in eine Werkstatt abgeschleppt. Der entstandene Schaden wird dort von einem Kfz-Meister oder einem Sachverständigen geschätzt, bevor man entscheidet, ob sich eine Reparatur lohnt. Je nach Versicherungsschutz rechnet die Werkstatt die Kosten direkt mit den Versicherungsunternehmen ab. Liegen die Reparaturkosten höher als der Zeitwert des Fahrzeugs, spricht man von einem so genannten „Totalschaden“. Dann kann das Fahrzeug entweder entsorgt oder verkauft werden, beispielsweise über eine Wrackbörse im Internet. Gutachter kommen jedoch nur nach Rücksprache mit Versicherung und Werkstatt zum Einsatz.

Fahrerflucht ist strafbar

Die Fahrer- oder Unfallflucht ist in Deutschland im § 142 des Strafgesetzbuches geregelt: Auf Fahrerflucht stehen bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafen. Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss an der Unfallstelle auf das Eintreffen der Polizei warten. Wie lange, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall und über zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten. Entscheidend sind neben der Schwere der Unfallfolgen auch die Unfallzeit und die Lage der Unfallstelle. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter nach Ablauf einer Wartefrist von der Unfallstelle, so sollte er sich umgehend bei einer Polizeidienststelle melden und die erforderlichen Angaben machen. Darüber hinaus muss er seinen eigenen Aufenthaltsort und den Abstellort seines Fahrzeugs bekannt geben und sich für weitere Auskünfte bereithalten.

Folgen für den Verursacher

Verkehrsunfälle ziehen meist Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren nach sich. Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung sind beispielsweise zu schnelles Fahren, zu dichtes Auffahren, rechts Überholen, Fahren mit Alkohol im Blut oder ohne Licht. Hier können eine Geldstrafe und der Entzug des Führerscheines drohen.

Ein Verkehrsunfall kann für den Verursacher auch strafrechtliche Folgen haben. Mögliche Delikte sind z.B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung oder Unfallflucht.

Hilfe für die Opfer von Verkehrsunfällen

Viele Menschen leiden nach schweren Unfällen neben den körperlichen Verletzungen in einem erheblichen Maß an psychischen Folgen wie z. B. Angststörungen und Depressionen. In zahlreichen Städten gibt es Opferhilfsorganisationen. Bundesweit tätig ist der Weiße Ring. Diese Institutionen kümmern sich zwar zentral um Kriminalitätsopfer. Traumatisierte Unfallopfer können dort von Fall zu Fall jedoch ebenfalls Rat und Unterstützung finden.

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