Gewaltambulanz hilft bei der Beweissicherung
Verletzungen dokumentieren, Spuren sichern

Verletzungen müssen beweissicher dokumentiert werden, um vor Gericht Bestand zu haben
© Markus Bormann, fotolia
Wer Opfer einer Gewalttat wird, steht zunächst unter Schock. Es fällt schwer, einen klaren Gedanken zu fassen: Was ist jetzt zu tun? Gehe ich zur Polizei? Wer kann mir helfen? In einigen deutschen Städten gibt es so genannte „Gewaltambulanzen“. Sie unterstützen Gewaltopfer dabei, die erlittenen Verletzungen für spätere Gerichtsverfahren festzuhalten und Spuren zu sichern.
An der Uniklinik in Heidelberg gibt es seit November 2012 eine solche Gewaltambulanz. Opfer von Gewalttaten, aber auch Unfallopfer, können sich hier melden – auch ohne Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Ambulanz steht dabei allen Menschen offen, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Herkunft oder finanzieller Situation. Die untersuchenden Rechtsmediziner unterliegen der Schweigepflicht. „Wir geben Opfern von Gewalt die Möglichkeit, sich kostenfrei untersuchen zu lassen, vorhandene Spuren zu sichern und Verletzungen gerichtsfest zu dokumentieren. Auch wenn sie aktuell noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten, wird alles beweissicher festgehalten und steht dann für eventuelle spätere Verfahren zur Verfügung“, erklärt die Leiterin der Gewaltambulanz Prof. Dr. Kathrin Yen. Gerade bei häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch würden viele Opfer oder deren Angehörige von einer sofortigen Anzeige absehen und benötigten etwas Bedenkzeit. Entscheidet man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch für eine Anzeige bei der Polizei, fehlen dann aber häufig eindeutige Beweise und es steht Aussage gegen Aussage. Durch die rechtzeitige professionelle Sicherung aller Spuren können Rechtsansprüche später besser geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei aber vor allem der Zeitfaktor: „Je schneller sich ein Gewaltopfer meldet, desto besser gelingt es, Spuren zu sichern und alle Verletzungen festzuhalten. Denn manche Verletzungen heilen sehr schnell ab und sind schon nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar – wie etwa Würgemale oder Verletzungen im Genitalbereich“, erklärt Yen.
Gerichtsfest und beweissicher dokumentieren
Normale Untersuchungen beim Arzt und der im Anschluss verfasste Bericht reichen meist vor Gericht als Nachweis nicht aus. „Das liegt daran, dass klinische Ärzte in erster Linie die Genesung des Patienten im Blick haben und auf die Therapie konzentriert sind. Wir als Rechtsmediziner schauen in die andere Richtung. Wir fragen: Wie ist eine Verletzung entstanden? Außerdem kommt bei uns noch die Spurensicherung dazu“, so die Expertin.
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