Vorsicht beim Rückruf von unbekannten Anrufern
Vorsicht beim Rückruf von unbekannten Anrufern

Alte Abzock-Masche wurde neu belebt

Telefonsex-Fallen aus Tschechien

Das Handy vibriert. Eine Nachricht trifft ein: Jemand hat versucht, mich zu erreichen, aber offensichtlich habe ich das nicht bemerkt. In der Nachricht ist eine Telefonnummer hinterlegt. Es kann auch sein, dass das Handy nur einmal geklingelt hat und ich mich frage, wer das wohl gewesen ist. Viele Menschen reagieren in dieser Situation spontan: Sie rufen zurück, ohne eine Ahnung zu haben, wer sie da gerade erreichen wollte. Dies kann jedoch fatale Folgen haben.

Schon seit mindestens 15 Jahren versuchen betrügerische Firmen auf diese Weise, unberechtigte Forderungen für die Nutzung teurer Telefon-Hotlines einzutreiben. Denn falls man zurückruft, handelt es sich entweder um eine teure, umgeleitete Telefonverbindung ins Ausland, bei der die Betrüger die hohen Verbindungskosten kassieren, oder um die Service-Nummer eines vermeintlichen Telefondienstleisters. Durch den spontanen Rückruf hat das Unternehmen die Rufnummer registriert und stellt im Anschluss eine hohe Rechnung. Manche Firmen setzen die Menschen mit der Behauptung unter Druck, die Adressaten hätten bei einer Telefonsex-Hotline angerufen. In den Rechnungen bzw. den Mahnschreiben ist dann von einem „Service für Erwachsene“, von einer „Telefonsexdienstleistung“ oder einem „Service für besondere sexuelle Ansprüche“ die Rede. Mit Formulierungen wie „Vermeiden Sie weitere Maßnahmen“ wird den Betroffenen bewusst Angst gemacht. Viele Menschen begleichen solche erfundenen Forderungen stillschweigend. Im Jahr 2021 haben solche Betrugsversuche wieder zugenommen. Die Täter agieren dabei aktuell unter wechselnden Firmennamen aus Tschechien. Darauf weist die Europäische Verbraucherzentrale Deutschland (EVZ) hin. Betroffene werden von bis zu drei unterschiedlichen Unternehmen kontaktiert und erhalten mehrere Mahnschreiben: Vom Telefonsex-Dienstleister, vom Inkassobüro und vom Forderungsmanagement.

Polizei vermutet hohe Dunkelziffer

Gefordert werden meist 90 Euro in bar per Einschreiben an eine Postfach-Adresse in Tschechien oder als SEPA-Überweisung auf ein tschechisches Konto. Nach der Einschätzung aus Polizeikreisen sind meist ältere Männer die Zielpersonen dieser Betrugsmasche. Die Zahl der von der Kriminalpolizei bearbeiteten Fälle sei eher gering, jedoch werde die Dunkelziffer als sehr hoch eingeschätzt. Das sei typisch für solche Deliktbereiche. Die Mahnschreiben gehen mehrheitlich per Post ein, seltener per E-Mail oder SMS. Falls die Betrugsfirmen die Telefonnummern und Adressen nicht über Anrufe herausbekämen – manchmal wird auch nach der Adresse für die angebliche Zustellung eines Pakets gefragt – könne man Adressen und Handynummern auch illegal im Darknet erwerben. Offensichtlich stümperhaft formulierte Mahnschreiben kann man wahrscheinlich getrost ignorieren. Oft fehlt eine vollständige Absenderadresse des Unternehmens oder Empfängerdaten sind falsch geschrieben. Doch wer keinen ungewissen Ausgang einkalkulieren will, kann auch gezielt gegen diese Mahnschreiben vorgehen.

Manchmal werden die Mahnschreiben auch per SMS versendet

© yamasan /stock.adobe.com

Schriftlich Widerspruch einlegen

Auf der Website des EVZ kann man sich ein Muster-Anschreiben herunterladen, mit dem man den unberechtigten Forderungen der Betrugsfirmen widerspricht. Um einen Nachweis über den Versand dieses Schreibens zu erhalten, sollte dies per Einschreiben erfolgen. Auch die Polizei sollte informiert werden. Dort bearbeiten die für Betrug zuständigen Kommissariate diese Fälle. Betroffene können sich aber auch an ihre örtliche Verbraucherberatung werden und gemeinsam mit den dortigen Expertinnen und Experten das weitere Vorgehen besprechen. Übrigens gilt: Mit einem spontanen und unüberlegten Rückruf einer unbekannten Telefonnummer können keine Abmahn-Forderungen begründet werden. Und wenn ein Mahnschreiben eine reale Grundlage hat und jemand wirklich die Dienste einer Telefonsex-Hotline in Anspruch genommen hat, so muss er in der Regel nur die angefallenen Verbindungskosten des Mobilfunkanbieters zahlen, nicht aber hohe zusätzliche Mahnkosten. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde.

WL (Stand 28.01.2022)

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